Von Dario Herzog

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat der Stadt Münster jetzt eine schallende Ohrfeige verpasst: Die politisch motivierte Warnung vor einem „umstrittenen“ Buch in der Stadtbücherei muss – glücklicherweise – weg. Das Gericht stellte nun klar, dass es nicht Aufgabe einer öffentlichen Bibliothek sein kann, Bürger wie unmündige Kinder zu belehren, vor was sie lieber die Finger lassen sollten – oder wie etwas zu lesen ist. Und ein OVG-Urteil ist zitierfähig und wird künftig sicherlich in ähnlich gelagerten Fällen erwähnt werden, um selbsternannte – meist linksgrüne – Zensoren in Zukunft auszubremsen.

Bibliothek als Instrument linker Meinungskontrolle?
Der Hintergrund ist bezeichnend für den Zeitgeist: Statt Bücher einfach zur Verfügung zu stellen, wie es der Auftrag einer Bibliothek wäre, wollte die Stadt Münster ein Buch mit einem Warnhinweis versehen. Dieser lautete sinngemäß: Achtung, hier könnte etwas drinstehen, das nicht mit der Mehrheitsmeinung übereinstimmt. Damit wird suggeriert: Wer das liest, ist schon verdächtig, sich „falschem Gedankengut“ auszusetzen. Das ist keine neutrale Einordnung, das ist nichts anderes als eine politische Markierung: Dieses Buch ist „böse“. Genau das hat das Gericht nun untersagt – zu Recht.

Der Bürger als Mündel
Der Fall zeigt, wie weit der staatliche Bevormundungswille inzwischen reicht. Unter dem Deckmantel von „Transparenz“ und „Aufklärung“ wird der Versuch unternommen, missliebige Inhalte aus dem öffentlichen Diskurs herauszudrängen. Die Bürger sollen nicht mehr selbst entscheiden, was sie lesen wollen – ihnen soll vorher schon gesagt werden, was sie davon zu halten haben. Dieses pädagogische Übermaß ist der Kern linker Kulturpolitik: Nicht informieren, sondern erziehen. Nicht Vielfalt zulassen, sondern steuern, was gelesen, gesagt und gedacht wird.

Keine Zensur? Doch!
Offiziell soll der Hinweis natürlich keine Zensur sein. Aber faktisch ist er genau das: Eine Kennzeichnung, die ein Buch in Verruf bringt. Jeder, der es in die Hand nimmt, muss sich fragen lassen: „Warum liest Du das überhaupt?“ Das OVG Münster hat deutlich gemacht, dass Bibliotheken nach dem Kulturgesetzbuch NRW nicht das Recht haben, Medien im Bestand politisch zu bewerten. Sie dürfen Bücher anschaffen oder nicht – aber sie dürfen keine Gesinnungsetiketten anheften. Das ist ein wichtiger Punkt: Der Staat hat in einem offenen Meinungskampf neutral zu bleiben. Er darf nicht anfangen, mit offiziellen Hinweisen oder Warnungen „gute“ und „schlechte“ Bücher zu unterscheiden. Das Oberverwaltungsgericht urteilte konkret:

„Der Einordnungshinweis verletzt den Autor in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit sowie in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Im Buch enthaltene Meinungen werden durch den Hinweis negativ konnotiert und ein potentieller Leser könnte von der Lektüre abgehalten werden. Diese Grundrechtseingriffe sind nicht gerechtfertigt, weil sie nicht von der Aufgabenzuweisung im Kulturgesetzbuch NRW gedeckt sind. Zwar mag der Stadtbücherei das Absehen von der Anschaffung des Buches freigestanden haben. Aus den den öffentlichen Bibliotheken vom Gesetzgeber zugewiesenen Kultur- und Bildungsaufgaben ergibt sich jedoch keine Befugnis zur negativen Bewertung von Medien im Bestand der Bibliothek in Form eines Einordnungshinweises. Vielmehr liegt der Fokus der gesetzlichen Regelungen darauf, den Nutzerinnen und Nutzern der Bibliothek als mündigen Staatsbürgern eine selbstbestimmte und ungehinderte Information zu ermöglichen und sich – ohne insoweit gelenkt zu werden – dadurch eine eigene Meinung zu bilden.“

Ein dringend nötiges Signal
Gerade in den vergangenen Jahren wird immer offensichtlicher versucht, missliebige Stimmen auszugrenzen – sei es durch Diffamierung als „rechts“, durch Löschungen in sozialen Medien oder durch administrative Maßnahmen wie diesen Warnhinweis. Das Urteil ist deshalb mehr als ein juristischer Erfolg für den betroffenen Autor: Es ist ein Signal gegen die staatlich alimentierte Cancel Culture. Es stellt klar: Der Bürger ist kein Kind, das vom Staat vor falschen Gedanken geschützt werden muss. Er ist mündig genug, selbst zu lesen und zu urteilen. Wer an Meinungsfreiheit glaubt, muss genau das aushalten: dass auch Bücher gelesen werden können, die nicht dem linkslinken Mainstream entsprechen. Und genau dafür hat das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt gesorgt. Ein kleiner Sieg – aber ein wichtiger – gegen die schleichende Meinungslenkung in unserem Land.

Quelle: Die vollständige Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Münster ist hier einsehbar!

Beitragsbild / Symbolbild und Bild oben: Billion Photos / Shutterstock.com

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