Von Redaktion

“Wir erkennen die geleistete fachliche Arbeit ausdrücklich an und danken hier insbesondere den Mitarbeitern.” Das sagte der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Rüdiger Klos (MdL) am vergangenen Donnerstag in der Landtagsdebatte zum Datenschutz-Tätigkeitsbericht und ergänzte:

“Besonders hilfreich sind die vielfältigen Hinweise und ausführlichen Erläuterungen zur Rechtslage und den aktuell hierzu ergangenen Urteilen. Erfreulicherweise wird auch den unrühmlichen rechtlichen Verstößen des Innenministers Raum eingeräumt. Hier können wir feststellen, dass der Bericht unsere damalige Auffassung, dass ein Datenschutzverstoß durch den Innenminister vorliegt, voll bestätigt. Kritisch anzumerken sind allerdings das Wachstum der Behörde auf über 80 Mitarbeiter und auch in die rasant steigenden Kosten, die weit über der Inflationsrate oder den Produktivitätssteigerungsraten in der Wirtschaft liegen.”

Noch besser wäre es aber, wenn wir nicht zum wiederholten Male die Lesbarkeit und Verständlichkeit des Berichtes massiv kritisieren müssten, erklärt Klos in Richtung des Datenschutzbeauftragte und ergänzt:

“Allein in 124 Wörter wurden Unterstriche eingefügt, was weder der Duden noch unsere deutsche Grammatik erlauben. Der unbefangene Leser könnte schlussfolgern, dass dieses Genderdeutsch die neueste Amtssprache ist. Darüber hinaus werden Wörter wie ‚Endnutzende‘ kreiert, die es in der deutschen Sprache schlicht und ergreifend nicht gibt. Das Verwaltungsverfahrensgesetz stellt in § 23 eindeutig fest ‚Die Amtssprache ist deutsch‘. Und Gender ist nicht Deutsch! Und: Das Kabinett habe mit einem Beschluss klargestellt, dass die Landesverwaltung im förmlichen Schriftverkehr das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung und die Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung einhalte, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Wir wollen nicht hoffen, dass Sie der Meinung sind, Sie stehen über der Regierung.”

Beitragsbild / Symbolbild: Privat

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