Von Dario Herzog

Ein New Yorker Berufungsgericht hat am gestrigen Donnerstag einen juristischen Paukenschlag gesetzt: Die gegen Donald Trump verhängte Zivilstrafe von beinahe einer halben Milliarde Dollar wurde aufgehoben. Die Richter der „Appellate Division“, einem Berufungsgericht, befanden mit einer Entscheidung von 5 zu 0, dass die Strafe in eklatanter Weise gegen den Verfassungsgrundsatz des Verbots übermäßiger Strafen verstieß. Zwar bleibt die Feststellung bestehen, dass Trump und sein Umfeld Vermögenswerte über Jahre hinweg aufgebläht haben, um günstigere Konditionen bei Banken und Versicherungen zu erhalten. Doch handelt es sich dabei um ein übliches Verfahren im Handeln um Kredite mit Banken. Somit gilt die drakonische Summe, die der im Prozess ständig Grimassen schneidende Richter Arthur Engoron verhängt hatte, nun als unverhältnismäßig und damit als nicht haltbar. Damit erringt Trump erneut einen juristischen Erfolg, der nicht nur seine finanzielle Lage entscheidend verändert, sondern auch die politische Dimension des Verfahrens in den Vordergrund rückt – mit anderen Worten: Er hatte recht, als er immer wieder sagte, dass er zu unrecht verfolgt wird.

Politische Instrumentalisierung der Justiz – wie bei uns in Ludwigshafen?
Kaum ein Fall zeigt so deutlich wie dieser, wie sehr das amerikanische Rechtssystem in den vergangenen Jahren stark politisiert worden ist – und zwar mehrheitlich durch die US-Demokraten. Die schwarze demokratische New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James hatte das Verfahren gegen Trump mit großem Nachdruck betrieben und nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass sie ihn politisch für gefährlich hält. Kritiker werfen ihr vor, nicht primär juristisch, sondern politisch gehandelt zu haben. Ihre Vorgehensweise wird inzwischen selbst von namhaften US-Juristen als „Kreuzzug“ gegen einen politischen Gegner bezeichnet. Damit verdichtet sich der Eindruck, dass die Justiz in den Vereinigten Staaten zunehmend zu einem Kampfinstrument im parteipolitischen Ringen verkommt – ein Vorgang, der die Glaubwürdigkeit rechtsstaatlicher Verfahren massiv beschädigt. Das erinnert an die Vorgänge in Ludwigshafen und mittlerweile auch in Nordrhein-Westfalen, bei denen AfD-Kandidaten durch Wahlausschüsse wilkürlich als ungeeignet für eine Kandidatur förmlich ausgesiebt werden. Dass dem Souverän damit die Wahl zwischen unterschiedlichen politischen Positionen verwehrt wird, scheint den Superdemokraten der Altparteien entbehrlich, um ihre Pfründe zu sichern.

Bumerang: Vorwürfe gegen Letitia James erhoben
Die Oberstaatsanwältin Letitia James steht mittlerweile selbst im Fokus neuer Anschuldigungen. Gegen die Generalstaatsanwältin laufen Vorwürfe im Zusammenhang mit einem Hypothekenverfahren, in dem ihr vorsätzlich falsche Angaben zu ihrem Wohnstatus angelastet werden, womit sie sich über Jahrzehnte Förderungen erschlichen haben soll (wir berichteten). Zwar weist ihre Verteidigung diese Vorwürfe als politisch motiviert zurück, doch die Debatte zeigt, wie stark auch sie in den Strudel gegenseitiger politischer Attacken geraten ist. Typisch Doppelmoral der Herrschenden: Während James Trump drakonisch verfolgte, gerät sie nun selbst ins Zwielicht und wird mit denselben Maßstäben konfrontiert, die sie zuvor gegen ihren politischen Gegner angewandt hat. Letitia James ist die personifizierte Gegnerin Trumps, die die Justiz bei ihrem Kreuzzug regelrecht missbrauchte. Nun könnte ihr Verhalten zum Bumerang werden. Vorsorglich sammelt sie bereits Spenden für den anstehenden Prozess ein.

Hüben wie drüben: Erosion des Vertrauens in den Rechtsstaat
Das Urteil des Berufungsgerichts ist weit mehr als ein persönlicher Triumph für Trump. Es offenbart die Gefahren einer Justiz, die sich von politischer Neutralität entfernt. Ein Verfahren, das ursprünglich der Verteidigung rechtsstaatlicher Prinzipien dienen sollte, hat sich zu einem Paradebeispiel für „Lawfare“ entwickelt – für die Nutzung juristischer Mittel zur Bekämpfung politischer Gegner. Die Vereinigten Staaten laufen damit Gefahr, das Fundament ihrer rechtsstaatlichen Ordnung zu untergraben und sind für Staaten wie die Bundesrepublik ein schlechtes Beispiel, die bereits beginnen, das nachzuahmen. Hier in Deutschland vor allem zulasten der AfD.  Denn wenn Strafmaß und Verfahrensführung nicht mehr nach objektiven Maßstäben, sondern nach parteipolitischen Erwägungen erfolgen, verliert das Recht seine Autorität. Für das Vertrauen in die Institutionen ist das mindestens ebenso gefährlich wie die Verfehlungen, die den Ausgangspunkt des Verfahrens bildeten. Ist dass deutsche Rechtssystem nicht in Gänze von dieser Einseitigkeit erfasst, lässt sich das über unsere Massenmedien nicht sagen, die versagen in Gänze. War der Urteilsspruch in sämtlichen bundesrepublikanischen Leitmedien Hauptnachricht, ist es die Nachricht über das Berufungsurteil seltsamerweise nicht. Warum wohl nicht? Es passt nicht ins Narrativ über den bösen Herrn Trump!

Beitragsbild / Symbolbild und Bild oben: Evan El-Amin; Bild darunter: lev-radin / beide Shutterstock.com

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