Von Dario Herzog
Er ist eine Ikone des Anti-Corona-Maßnahmen-Protests – und noch nach drei Jahren Pandemieende streitet „man“ sich immer noch um ihn: Michael Ballweg. Ballweg ist ein deutscher IT-Unternehmer und Gründer der Protestbewegung „Querdenken 711“. Während der Corona-Pandemie wurde er zur Schlüsselfigur der Maßnahmenkritiker, organisierte Großdemonstrationen und rief öffentlich zur Hinterfragung staatlicher Verordnungen auf. Natürlich blieb es nicht aus, dass man ihm verschwörungsideologische Narrative vorwarf. Mittlerweile weiß man, dass er mit seiner Kritik meist ins Schwarze traf. Trotzdem wird die Pandemie bis heute nicht ordentlich aufgearbeitet. Sein Prozess ging nun mit einer Mini-Strafe zuende. Oder wird die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen?
Der Anfang eines überaus komplexen Strafverfahrens
Im Juni 2022 wurde Ballweg wegen des Verdachts auf versuchten Betrug, Geldwäsche und Steuerhinterziehung verhaftet. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, Spendengelder für private Zwecke verwendet und dabei systematisch getäuscht zu haben. Insgesamt sollen laut Anklage mehrere tausend Menschen Geld gegeben haben, in der Annahme, dass dieses zweckgebunden verwendet werde. Die Ermittlungen führten zu einer Untersuchungshaft, die sich über ungewöhnliche neun Monate erstreckte. Das zuständige Oberlandesgericht hob den Haftbefehl jedoch im Frühjahr 2023 auf – unter anderem wegen fehlender Fluchtgefahr und mangelnder Nachweise für den dringendsten Teil der Anklage: den Betrugsvorwurf.
Prozessverlauf mit erheblichen juristischen Merkwürdigkeiten
Der eigentliche Strafprozess begann im Herbst 2024 vor dem Landgericht Stuttgart. Schon früh zeichnete sich ab, dass wesentliche Teile der Anklage juristisch auf äußerst wackeligem Fundament standen, aus dem Lager der Corona-Maßnahmen-Kritiker kam der Vorwurf, der Staat mache Jagd auf Ballweg. Das Gericht ließ die Betrugsanklage zunächst nicht zur Hauptverhandlung zu – erst nach Beschwerde der Staatsanwaltschaft wurde der Punkt wieder aufgenommen. Trotzdem blieben erhebliche Zweifel an der Beweislage bestehen. Der Vorwurf der Geldwäsche wurde mittlerweile gänzlich fallengelassen. Im Frühjahr 2025 empfahl das Gericht schließlich, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Das begründete es damit, dass beim Vorwurf der Steuerhinterziehung nur geringe Beträge offenblieben – es geht heute noch um rund 25 Euro – und ein vorsätzliches Verhalten nicht hinreichend belegt werden konnte. Die Staatsanwaltschaft widersetzte sich jedoch vehement der Einstellung und mit ungewöhnlich scharfem Ton und stellte einen Befangenheitsantrag gegen das gesamte Schöffengericht – ein in dieser Form sehr seltener Schritt.
Kritik am Verhalten der Behörden
Rückblickend wirft das Verfahren viele Fragen über das Vorgehen der Ermittlungsbehörden auf. Zentrale Vorwürfe konnten nicht schlüssig bewiesen werden. Statt klarer Beweise wurde vielfach auf die moralische und politische Bewertung von Ballwegs Aktivitäten abgestellt, was juristisch kaum haltbar war. Die Tatsache, dass Ballweg Spenden auf seinem Privatkonto sammelte, war zwar ungewöhnlich, aber nicht automatisch strafbar – insbesondere dann nicht, wenn die Mittel zweckgemäß eingesetzt wurden oder keine vertragliche Zweckbindung bestand. Zudem ist kritisch zu sehen, dass Ballweg ganze neun Monate in Haft saß, obwohl die Beweislage nicht ausreichend, nämlich sehr, sehr dünn war. Die vorschnelle Annahme von Fluchtgefahr und die lange Dauer der U-Haft erscheinen im Nachhinein zudem völlig unverhältnismäßig, wenig rechtsstaatlich. Auch die eskalierende Prozessstrategie der Staatsanwaltschaft – etwa der Versuch, das Gericht wegen angeblicher Befangenheit auszuschalten – verstärkte den Eindruck, dass hier weniger juristische als politische Auseinandersetzungen geführt wurden. Und vermutlich auf Druck der Herrschenden.
Das Urteil: Ein gemischtes Ergebnis
Am heutigen Donnerstag, 31. Juli, wurde das lang erwartete Urteil endlich verkündet: Ballweg wurde vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Die Anklage war nicht im Mindesten haltbar, weil keine eindeutigen Täuschungshandlungen nachgewiesen werden konnten. In Bezug auf die Steuerhinterziehung, wie gesagt, es geht um rund 25 Euro, erfolgte eine Verurteilung – jedoch mit Verwarnung und ohne weitergehende strafrechtliche Folgen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Damit endet ein für den Staat peinliches Verfahren, das in vielerlei Hinsicht mehr Fragen als Antworten hinterlässt. Während der öffentliche Diskurs Ballweg natürlich als Steuerhinterzieher, Demokratiefein, und sogar Staatsfeind „framte“, kann man im Nachhinein schon fragen, was das für ein Justizsystem ist, das bei der Verfolgung von Ballweg offensichtlich über das Ziel weit hinausschoss.
Der Rechtsstaat unter Druck
Der Fall Ballweg zeigt wieder einmal, wie politisch aufgeladene Verfahren leicht zur juristischen Gratwanderung werden können. Eine klare Trennung zwischen politischer Bewertung und strafrechtlicher Nachweisführung ist essenziell für die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats. Im Fall Ballweg jedoch wirkten viele Maßnahmen der Behörden überzogen oder unausgereift – und werfen letztlich ein fragwürdiges Licht auf die Qualität der Ermittlungen – und auf die Ermittler! Das kritisiert auch die AfD, so kommentiert der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Rüdiger Klos (MdL) das Urteil im Verfahren gegen den „Querdenken“-Gründer wie folgt:
„Der Freispruch für Michael Ballweg im zentralen Anklagepunkt des Betrugs ist eine juristische Ohrfeige für eine Staatsanwaltschaft, die offenbar mehr politische Agenda als objektive Aufklärung im Sinn hatte. Das Landgericht hat deutlich gemacht: Die Unterstellungen einer systematischen Täuschung von Unterstützern waren nicht haltbar. Damit ist das Kartenhaus der Anklage in sich zusammengefallen. Ballweg war von Anfang an ein Symbol – nicht nur für den Protest gegen die maßlosen Corona-Maßnahmen, sondern auch für den mutigen Einsatz gegen autoritäre Tendenzen im Staatswesen. Dass er deshalb in U-Haft genommen und mit überzogenen Vorwürfen konfrontiert wurde, zeigt, wie sehr sich Teile der Justiz in Deutschland von der gebotenen Neutralität entfernt haben. Wenn nach monatelanger Untersuchungshaft, öffentlicher Vorverurteilung und politischer Instrumentalisierung nur ein Steueraspekt mit Verwarnung übrigbleibt, dann muss die Frage erlaubt sein: Ging es je um Recht – oder um Abschreckung? Es ist dringend an der Zeit, dass sich die Politik nicht länger mit der Mär der unabhängigen Strafverfolgung zufriedengibt, wenn offenkundig mit zweierlei Maß gemessen wird.“
Wer gegen den Zeitgeist demonstriert, wird eben zum Feindbild erklärt. Eine wirklich unabhängige Justiz muss dagegen auch in politisch sensiblen Fällen mit Augenmaß, Sorgfalt und Zurückhaltung agieren. Der Prozess gegen Michael Ballweg hat indes gezeigt, wie schnell dieses Gleichgewicht verloren gehen kann – mit langfristigen Folgen für das Vertrauen der Öffentlichkeit in die demokratischen Institutionen. Das sollte dem politischen System langsam klar werden…
Beitragsbild / Symbolbild und oben: Jaz_Online / Shutterstock.com; Bild darunter: Screenshot des X-Accounts von Michael Ballweg
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Dass der Betreiber dieses Portals zu Beginn der Corona-Pandemie deutlich stärkere Bwachränkungsmaßnahmen von. der Stadt Freiburg forderte, lässt man allzugerne unter den Tisch fallen. Und da man im F.S. Meinungsfreiheit alleinig für Gesinnungsgenossen reklamiert, wird dieser Einwurf sicherlich nicht freigeschaltet.
Was für ein Unfug!