Von Achim Baumann

Wurde der Druck zu groß? Die BILD-Zeitung berichtete vor wenigen Tagen darüber, dass das mußmaßliche Mitglied der linksextremistischen Hammerbande Hanna Schiller den „Bundespreis für Kunststudierende“ erhalten solle, immerhin gestiftet vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dotiert und finanziert mit 30.000 Euro aus Steuergeld. Dazu hätte es noch ein 18.000-Euro-Stipendium für eine Ausstellung im November in der Bundeskunsthalle in Bonn geben sollen. Jetzt meldete das verantwortliche Ministerium: „Preisvergabe für Hanna S. ruhend gestellt“. Recht so! Aber warum nur „ruhend gestellt“ und nicht aufgehoben? Was bleibt, ist eine skandalträchtige Posse um den Rückhalt von Linksextremisten im Kunst- und Politik-Mainstream.

Wer ist Hanna Schiller?
Die BILD-Zeitung nennt ihren vollständigen Namen, damit kennen sie mehrere Millionen Leser, das Ministerium und die meisten Mainstreammedien kürzen sie nur mit „Hanna S.“ ab. Gemeint ist die gleiche junge Frau, eine Kunststudentin, die derzeit wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an der linksextremen Gruppierung „Hammerbande“ vor Gericht steht. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr versuchten Mord und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor. Die mittlerweile sattsam bekannte „Hammerbande“ ist – oder hoffentlich war – eine militante linksextreme Antifa-Gruppierung, die durch überaus gewalttätige Überfälle, oftmals mit Hammerschlägen auf Gelenke, auf angebliche oder tatsächliche „Rechte“ vor allem in Deutschland, aber auch in Ungarn bekannt wurde. Bei einem Angriff in Budapest im Jahr 2023 soll Schiller laut Anklage mit einem Hammer auf ein Opfer eingeschlagen haben. „Das Opfer erlitt dadurch erhebliche Kopfwunden, die zum Tode hätten führen können“, zitiert die BILD-Zeitung die Anklageschrift. Seit Mai 2024 befindet sie sich in Untersuchungshaft. Das Urteil wird für Herbst 2025 erwartet. Eine erste Verurteilung gegen die mutmaßliche Anführerin Lina Engel ist mittlerweile rechtskräftig geworden. Auch bei ihr gab es eine Solidarisierung bis in weite Teile der angeblich bürgerlichen Zivilgesellschaft. Ein Vorhaben, sie zur Ehrenbürgerin von Leipzig zu erklären, scheiterte indes kläglich – nur 448 Personen unterzeichneten die Petition.

Bundeskulturpreis-Übergabe wäre Skandal gewesen
Anders hätte es sich mit einer Übergabe des „Bundespreises für Kunststudierende“ verhalten, das hätte die Dame besonders aufgewertet. NIUS berichtete:

„Die Jury des Bundeskunstpreises – verliehen vom Bildungsministerium (derzeit interimsmäßig geleitet von Cem Özdemir) gemeinsam mit dem Deutschen Studierendenwerk – preist Schillers Arbeiten als künstlerisch herausragend. Besonders gewürdigt wurde ihr Werk „Fußabtreter“ – gewebte Matten aus Frauenhaar –, das sich laut Jury mit „strukturellen wie faktischen Macht- und Gewaltmechanismen“ auseinandersetze.“

Gewebte Matten aus Frauenhaar? Gut, über moderne Kunst lässt sich trefflich streiten. Aber dass eine mutmaßliche Linksextremistin, die sich vor Gericht wegen Mordversuchs rechtfertigen muss, zeitgleich Preisträger staatlicher Institutionen werden kann, ist offenbar nur in der Bundesrepublik möglich.

Wer knickte am Ende ein?
Nun kommt es doch anders: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung vermeldet eine fulminante Kehrtwende. In einer Pressemitteilung heißt es nun:

„Im Einvernehmen mit dem Deutschen Studierendenwerk (DSW) wird das Verfahren der Preisvergabe für Hanna S. bis zum rechtskräftigen Abschluss des laufenden Strafverfahrens ruhend gestellt und das für sie vorgesehene, anteilige Preisgeld in Höhe von 3.345 EUR nicht ausgezahlt. Der vom BMBF ausgelobte Bundespreis für Kunststudierende würdigt nicht nur das künstlerische Portfolio von Kunststudierenden, sondern ist auch mit einer Förderung der jeweiligen Person verbunden. Die in Rede stehenden Vorwürfe sind sehr schwerwiegend. Daher muss im Lichte eines rechtskräftigen Urteils über die Auswirkungen auf die Preisvergabe an Hanna S. und auch über die an sie bereits ausgezahlte Produktions- und Fotokostenpauschale in Höhe von 2.400 EUR entschieden werden.“

Hat da das Ministerium nochmals die Kurve gekratzt? Oder will es sich gesichtswahrend aus der Affäre ziehen? Und was ist, wenn ein Urteil zulasten von Hanna Schiller gesprochen wurde? Warum wird der Preis nur „ruhend gestellt“? Denn selbst wenn das eine oder andere nicht bewiesen werden kann, steht völlig außer Frage, dass Hanna Schiller sich in linken, sogar linksextremen Szenen bewegte. Wird ihr dann später der Kulturpreis dennoch übergeben, respektive ausgezahlt? Warum also streicht man einer mutmaßlichen Extremistin nicht grundsätzlich den Preis? Die Kunstakademie Nürnberg, an der Schiller studiert, verteidigt ihre Nominierung von Hanna Schiller mit dem Verweis auf die künstlerische Qualität ihrer Arbeiten – der erwähnten gewebten Matten aus Frauenhaar. Gleichzeitig betonen Vertreter der Akademie die Trennung von Kunst und strafrechtlichen Vorwürfen. ​Man stelle sich das nur mit umgekehrten politischen Vorzeichen vor: Würde man dann auch behaupten, man müsse die Kunst von den strafrechtlichen Vorwürfen trennen? Und warum berichtet die Mainstreampresse nicht allzu kritisch über den Sachverhalt? Man kann abschließend nur hoffen, dass der Rechtsstaat diesmal konsequenter urteilt als im vergangenen Lina-Engel-Prozess. Denn der gesamte Vorgang bleibt auch mit „ruhend gestellter“ Preisübergabe ein Skandal!

Beitragsbild / Symbolbild und Bild in der Mitte: Max Sky / Shutterstock.com

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