Von Jan Ackermeier
Am 29. Mai 1865 wird in Kiel die „Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger“ (DGzRS) gegründet. Die DGzRS ist die deutsche nichtstaatliche Seenotrettungsorganisation, die für den Such- und Rettungsdienst bei Seenotfällen im deutschen Teil der Nord- und Ostsee auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zuständig ist. Für diese Aufgabe werden 60 Rettungsboote unterschiedlicher Größe auf 55 Stationen eingesetzt. Nach der Gründung bestand bereits 1910 ein durchgängiges Netz mit 129 Rettungsstationen von Borkum bis Ostpreußen. Die Retter haben bisher rund 86.000 Seeleute und Wassersportler aus Seenot gerettet oder Gefahren befreit (Stand 2021).
Die Gesellschaft ist eine gemeinnützige Hilfsorganisation und finanziert ihren Kernauftrag – die Suche und Rettung von Menschen – durch freiwillige Zuwendungen, wozu zu einem geringen Teil auch Geldauflagen aus der Einstellung von Strafverfahren zählen. Die „Sammelschiffchen“ (Spendendosen) in Form eines Ruderrettungsbootes gehören in den Küstenbundesländern zum Alltag und haben in vielen öffentlichen Einrichtungen und Lokalen einen „Ankerplatz“, um möglichst vielen Menschen die Gelegenheit zu bieten, das Schiffchen zu „beladen“.
Beitragsbild: Sammelschiffchen der DGzRS. Urheber unbekannt.
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