Von Achim Baumann

„Es gilt die Unschuldsvermutung“, dieser Rechtsgrundsatz gilt bei vielen Bürgern, über die in der Presse berichtet wird, aber nicht für jene, die politisch außerhalb des politischen Mainstreams beheimatet sind. Daniel Halemba, der junge bayerische Landtagsabgeordnete der AfD kann davon ein Liedchen singen. Vor einigen Tagen meldete die etablierte Presse erneute Ermittlungen gegen ihn. Nun könnte sich die Situation gedreht haben, es stehen schwere Vorwürfe gegen die ermittelnde Staatsanwaltschaft im Raum. Nicht etwa Halemba als Beschuldigter erhebt diese, sondern ein Zeuge. Wie lauten die Vorwürfe?

Antrag auf Aufhebung der Immunität
Geldwäsche, gemeinschaftliche Nötigung und Sachbeschädigung sind ernste Straftatbestände. Nach monatelangen Ermittlungen wegen Volksverhetzung ermittelt die Staatsanwaltschaft Würzburg gegen Daniel Halemba nun auch wegen dieser Delikte. Was konkret Gegenstand der Ermittlungen sein soll, verriet die Staatsanwaltschaft indes nicht. Bekannt wurden die weiteren Ermittlungen aber dadurch, dass der Landtag darum gebeten wurde, wegen der neuen Vorwürfe die Immunität Halembas als Abgeordneter im Münchener Maximilianeum erneut aufzuheben. Und die Ermittlungen wurden von der Mainstreampresse entsprechend hervorgehoben, journalistisch positiv „begleitet“. Klammheimlich freut man sich beim politisch-medialen Komplex. Dass nach etlichen Monaten Verfahren, die bei Dritten bereits eingestellt wurden, gegen Halemba weitergeführt werden, ist – zumindest für den rechtstreuen Bürger – durchaus fragwürdig. Soll hier die AfD getroffen werden? Trotzdem man weiß, dass an der Sache nichts dran ist oder zumindest Daniel Halemba ein Fehlverhalten nicht nachgewiesen werden kann?

Ein Zeuge packt aus
Solche Schlußfolgerungen werden nun befeuert durch einen Zeugen. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hätte wohl gerne gehabt, dass dieser Zeuge im Verfahren gegen Halemba aussagt. Wenn der Zeuge recht hat, wurde alles versucht, auch auf rechtlich fragwürdige Art und Weise, um ihn zu einer Aussage zu bewegen. Der Zeuge hat sich aber inzwischen einem  Rechtsanwalt anvertraut und das Erlebte in einer Stellungnahme niedergeschrieben. In dieser Stellungnahme behauptet der Zeuge:

„Als ich zur Vernehmung ging, tat ich das mit der Absicht, von meinem Schweigerecht Gebrauch zu machen, weshalb ich eine anwaltliche Begleitung für verzichtbar hielt. Dieses Recht wurde jedoch durch eine Staatsanwältin und die Kriminalkommissarin missachtet. Diese führten mein Schweigen auf eine angebliche Einschüchterung zurück. Nach einer ermüdenden Befragung, bei der ich etliche Male erklärte, von meinem Schweigerecht Gebrauch zu machen, folgte schließlich die Androhung einer öffentlichkeitswirksamen Wohnungsdurchsuchung, mit der sie mich zu einer Aussage nötigen wollten.“

Wenn das stimmt, besteht der Verdacht der Nötigung durch die ermittelnden Beamten. Der Zeuge behauptet außerdem:

„Bis die Durchsuchung abgeschlossen wäre, würde man mich vor Ort in Gewahrsam nehmen. Als ich mein Unverständnis äußerte, boten sie mir an, auf die Durchsuchung zu verzichten, wenn ich nun doch noch die „Kurve kriegen“ würde. Nur durch diese Nötigung ließ ich mich zu einer Aussage bewegen.“

Der Zeuge verwendet in seiner Stellungnahme sogar explizit den Begriff „Nötigung“. Da er sich einem Rechtsanwalt anvertraut und dieser die Stellungnahme sicherlich kritisch gelesen hat, dürfte der Vorwurf „Nötigung“ nicht im Rahmen einer umgangssprachlichen Bedeutung verwendet worden sein, sondern in der rechtlichen – und das ist harter Tobak! Abschließend stellt der Zeuge außerdem klar und unmissverständlich fest:

„Herr Halemba hat mich zu keinem Zeitpunkt genötigt oder versucht, meine Aussage zu beeinflussen.“

Die Staatsanwaltschaft will nichts zum Vorwurf sagen
Wenn es um sie selbst geht, um ihre Ermittlungsansätze oder zu konkreten Vorwürfen, sind Staatsanwaltschaften meist zurückhaltend. So kommentierte Dr. Ingo Krist, der stellvertretende Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Würzburg gegenüber unserer Redaktion die Vorwürfe auch eher ausweichend:

„Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Würzburg gegen den Landtagsabgeordneten H. und andere Personen sind noch nicht abgeschlossen. Eine Kommentierung oder Bewertung von Zeugenaussagen während dieses laufenden Ermittlungsverfahrens ist uns deshalb nicht möglich. Selbstverständlich wurden und werden die Rechte von Beteiligten – seien es Beschuldigte oder Zeugen – wie in jedem anderen Ermittlungsverfahren auch in diesem Fall in vollem Umfang gewahrt.“

Daniel Halemba erstattet Anzeige
Kein Wunder, dass Daniel Halemba nach Kenntnis der Stellungnahme Anzeige erstattete: „Der 22-Jährige hat jetzt Strafanzeige gegen eine Staatsanwältin und eine Kriminaloberkommissarin gestellt. Das teilt der AfD-Politiker in einer Stellungnahme mit“, heißt es bei RadioGong. Nun muss aufgeklärt werden, ob die Staatsanwaltschaft Würzburg vielleicht übers Ziel hinaus geschossen ist, sich sogar der Vorwurf der Nötigung bestätigt. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, wäre der endgültige Beweis erbracht, dass politische Motive für das Verfahren vorliegen, um letztendlich der AfD vor den anstehenden Wahlen zu schaden. Nun ist es am Rechtsstaat, die Vorwürfe gründlich zu prüfen. Und auf diesen kann man stets bauen, oder?

 

Beitragsbild / Symbolbild: Guitarfoto / Shutterstock.com; Bild oben: Screenshot von AfD-Fraktion Bayern

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