Von Dario Herzog
Die Badische Zeitung (BZ) hat sich dem Initiator und Gründer des Freiburger Standards Dubravko Mandic gewidmet. Denn auch in Regional- und Tageszeitungen ist es üblich, Porträts über bekannte oder verdiente Bürger der Region zu veröffentlichen. Das ist nichts, was nicht alltäglich ist. Der überwiegende Teil solcher Berichterstattungen ist in der Regel positiv gehalten. Aber wie zu erwarten war, ist das in diesem Fall nicht so. Ein gutes Beispiel dafür, wie Tendenzjournalismus funktioniert.
Was ist Tendenzjournalismus?
Wer als angehender Journalist sein Handwerk auf der Journalistenschule oder im Volontariat lernt, wird fortwährend darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, eine Distanz zum Gegenstand der Berichterstattung zu haben. „Einen guten Journalisten erkennt man daran, […] dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache“, schrieb Hanns Joachim Friedrichs, langjähriger Moderator der Tagesthemen, der nachfolgenden Generation von Journalisten im Jahre 1994 ins Stammbuch. Das ist nun 30 Jahre her und der deutsche Journalismus der systemischen Einheitspresse täte gut daran, wenn er manchmal an den berühmten Satz denken würde. Denn der noch tonangebende Journalismus der Einheitspresse ist heute Steigbügelhalter der Mächtigen, verbreitet eine einseitige Tendenz, vergißt den ursprünglich mit der Pressefreiheit verbundenen Auftrag, vor allem die Herrschenden kritisch zu hinterfragen. Wer nun der Schnappatmung verfällt, möge sich die grundsätzlich positive Berichterstattung über Einwanderung, oder die stets negative Berichterstattung über die AfD zu Gemüte führen. Und wie Staatspropaganda funktioniert, konnte man zu Zeiten der Corona-Pandemie hautnah miterleben. Dass es noch Mainstreammedien gibt, die sich als „unabhängig“, „neutral“ oder „der Wahrheit verpflichtet“ bezeichnen, ist ein Hohn.
Wie wirft man mit Dreck ohne mit Dreck zu werfen?
Überschriften bleiben im Gedächtnis. So zumindest in der Theorie. Deshalb sollen sie schlagkräftig sein, vielleicht schon zusammenfassen, worüber man berichtet. Hier macht der Autor des Mandic-Porträts, ein Sebastian Kaiser, schon deutlich, worum es im Artikel „Dubravko Mandic – der Rechts-Anwalt aus Freiburg“ geht: Einen Freiburger Rechtsanwalt in Antifa-Manier ins rechte Eck zu stellen. Denn Dubravko Mandic ist Rechtsanwalt und nicht „Rechts-Anwalt“. Was ein Schenkelklopfer, muss man dem verantwortlichen Redakteur bescheinigen. Lustig geht anders.
Die Sache mit der Kontaktschuld
Wenn ein Rechtsanwalt Pädophile verteidigt, RAF-Terroristen oder ganz einfach widerliche Kriminelle, kommt niemand auf die Idee, die jeweiligen Rechtsanwälte dieser Leute mit deren Taten in Verbindung zu bringen. Das resultiert aus dem Umstand, dass in unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft, die nebenbei als Rechtsstaat konzipiert ist, jeder Beschuldigte das Recht auf eine gute Verteidigung hat. Und Rechtsanwälte sind nun einmal unabhängige Organe der Rechtspflege. Einem Rechtsanwalt seine Mandanten vorzuwerfen ist aber bei Rechtsanwälten, die Personen, die irgendwie politisch rechts sein sollen, also politisch kontaminiert sind, üblich. Und das passiert auch hier: Direkt wird der Mandant Martin Sellner genannt. Klar, der soll ja auch auf der Wannseekonferenz 2.0 in Potsdam Abschiebungen geplant haben – zumindest so die investigativen Correctiv-Journalisten. Später heißt es weiter im Artikel:
„Es ist nicht das erste Mal, dass Mandic Akteure aus der rechten Szene vertritt. 2021 verteidigt er Michael B. im Prozess um die Gruppe S., die Anschläge auf Politiker und Moscheen geplant hatte. Auch der wegen versuchten Mordes an einem Polizisten verurteilte selbsternannte Reichsbürger Manfred J. aus Efringen-Kirchen wurde zeitweise von Mandic vertreten. Im Falle des bayerischen AfD-Politikers Daniel Halemba, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt, hieß der Rechtsanwalt auch Dubravko Mandic.“
Es ist also interessanter, wen Dubravko Mandic vertritt, und nicht wie erfolgreich oder weniger erfolgreich er dies tut. Das scheint nicht von Interesse zu sein. Die Kontaktschuld aber, die politisch nur im rechtspolitischen Bereich von Bedeutung scheint, ist – aus Sicht der Journalisten der Badischen Zeitung – der schlagende Beweis dafür, was für ein Mensch der „Rechts-Anwalt“ ist. So fragt sich die BZ eher rhetorisch, aber in einer hervorgehobenen Zwischenüberschrift: „Ist der Freiburger inzwischen ein rechter Szeneanwalt?“. Aber was ist ein „Szeneanwalt“? Warum spricht man bei bei Pädophilen, Straßenschlägern, Drogenhändlern etc. eigentlich nicht von Szenanwälten? Wenigstens wird Rechtsanwalt Mandic korrigierend zitiert:
„Ich verwahre mich dagegen, Szeneanwalt zu sein. Ich vertrete tausende Mandanten – im Strafrecht, Ausländerrecht und Arbeitsrecht. Im Gegensatz zu vielen meiner Kollegen habe ich keine Angst und übernehme praktisch jedes Mandat. Ich bin ,Anwalt fürs Grobe’“.
Dann wird das ehemals parteipolitische Engagement unter die Lupe genommen. Von „Scharfmacher“ ist die Rede, von „Provokationen“ und „Eklats“ wird gesprochen. Würde man das bei der Badischen Zeitung auch von einem Politiker einer anderen politischen Denkrichtung sagen? Einfach einmal nachschauen: Auf der Startseite der BZ von heute, 6. März, gibt es einen Artikel über Rosa Luxemburg. Dort heißt es fast schon verehrend: „Vor 110 Jahren sprach die Ikone der Arbeiterbewegung in der Freiburger Festhalle: Rosa Luxemburg. Ihr Besuch war kurz – aber eindrucksvoll.“ Aha, eine Ikone war sie? Und ihr Besuch war eindrucksvoll? So operiert die Mainstreampresse eben: Eine Kommunistin, deren Denkrichtung für über 110 Millionen Tote in der Welt verantwortlich war, wird positiv „geframed“, ein Rechtsanwalt wird aufgrund von Kontaktschuld indes zum „Rechts-Anwalt“, einem „Scharfmacher“, einem Provokateur.
Wenn Körpereigenschaften plötzlich von Belang sind
Dass in der Mainstreampresse Personen zitiert werden, von denen der geneigte Leser gar nicht weiß, ob es sie überhaupt gibt, ist auch bei der Badischen Zeitung ein offenbar gerne genutztes Instrument. Auch hier wird eine anonyme Person als Stichwortgeber zitiert: „Ein Freiburger Stadtrat, der namentlich nicht genannt werden möchte, sagt, Mandic habe den typischen AfD-Jargon in den Gemeinderat getragen. Der Kommunalpolitiker beschreibt Mandic als einschüchternd – aufgrund seiner aggressiven Rhetorik und wegen seiner Statur, die er aus seiner Sicht ganz bewusst zu diesem Zweck einsetze.“ Aha, Körpermerkmale, sofern sie zum Narrativ passen, spielen plötzlich eine Rolle. Macht sich das Netz allerdings über den Körperbau von Politikern lustig, wird das von der Einheitspresse umgehend kritisiert, hier darf man das aber besonders hervorheben. Klare Doppelstandards!
Die Einbindung von „Experten“
Was könnte ein kritisches Porträt noch bereichern? Klar, es sind „Experten-Meinungen“ von tatsächlichen oder eher vermeintlichen Fachleuten. Und so zitiert man genüßlich den Verfassungsschutz zu Aktivitäten, an denen Dubravko Mandic privat teilgenommen hat. Aber es kommt noch besser: Der Politikwissenschaftler und Extremismusexperte Tom Mannewitz von der Hochschule des Bundes in Berlin darf die zurückliegenden politischen Aktivitäten des Porträtierten bewerten. Der im fernen Berlin residierende „Experte“ kommt zum erwartbaren Schluß, dass die Aktivitäten des Rechtsanwalts „sehr unkoordiniert und strategisch schlecht geplant“ seien. Vermutlich hat er Dubravko Mandic nie persönlich kennengelernt, sich nie mit ihm unterhalten, sich noch nie ein reales Bild von ihm gemacht. Denn dann wüsste er, dass es auch innerhalb der politischen Rechten Personen gibt, die nur sich und keiner Partei, keiner Organisation oder sonstigen engstirnigen Denkschablonen verpflichtet sind. Aber so sind sie, die „Experten“, das gewünschte Bild wird präsentiert, auch wenn man den Gegenstand der subjektiv gefärbten Bewertung gar nicht wirklich kennt.
Keine Distanzierung
Blöd ist für die Badische Zeitung indes, dass der Porträtierte sich auch nicht von seinen früheren und heutigen Aktivitäten sowie seinen Mandanten distanzieren will. Hier durchbricht er die übliche kritische Berichterstattung über Rechte, AfDler etc. Gerade auch AfD-Politiker neigen dazu, sich voreilig von allen zutreffenden und meist nichtzutreffenden Vorwürfen zu distanzieren und den Beifall der Presse (und dann des Lesers) zu erhaschen. Ein Negativbeispiel vom heutigen Tage findet sich hier, der hessische AfD-Abgeordnete Dirk Gaw tritt aus der Partei aus, behält aber natürlich sein Mandat und bestätigt die Vorbehalte gegenüber seiner bisherigen Parteiheimat. Warum dann nicht die konsequente Trennung und Rückgabe des Mandats?
Die alternative Konkurrenz muss erwähnt werden
Zum Schluß muss natürlich der Freiburger Standard auch noch sein Fett abbekommen. Geschenkt, liebe Kollegen von der Badischen Zeitung! Die Zahl der Telegram-Abonnenten ist tatsächlich weitaus geringer als die Zugriffszahlen der Badischen Zeitung. Aber Dubravko Mandic bringt es auf den Punkt, warum es den Freiburger Standard überhaupt gibt: „Ehrenamtliche und freiberufliche Schreiber unterstützten das Projekt aus Enttäuschung über die lokale Berichterstattung des Freiburger Establishments.“ Und das wird auch so bleiben, die Zugriffe auf dieses alternative Medium steigen von Monat zu Monat. Kein Wunder, wenn die hochbezahlten Kollegen der Badischen Zeitung weiterhin auf Tendenzjournalismus setzen!
Beitragsbild / Symbolbild: Hadrian / Shutterstock.com; Bild ganz oben: Screenshot Badische Zeitung; Bild unten: Dubravko Mandic. Urheber: privat
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Sehr geehrter Herr Mandic, mit Begeisterung verfolge ich Ihre Nachrichten auf X, machen Sie weiter so, und hoffentlich setzen Sie Ihr Kreuz dann, wenn’s drauf ankommt, doch bei den Blauen, auch wenn Sie die (meine Partei) berechtigter Weise kritisieren!
[…] Die Badische Zeitung, so die Analyse, hat noch eine Auflage von 95.279, also deutlich unter 100.000. Sie verlor im Berichtszeitraum 5.725 Abonnements, das sind 5,7 Prozent. Ob die Art und Weise der Berichterstattung eine Rolle spielt, ist ungewiss, aber anzunehmen. Wie die Badische Zeitung arbeitet, hat der Freiburger Standard schon dokumentiert, siehe hier. […]