Von Dario Herzog
In der Theorie hört es sich schön an: Annalena Baerbock jettet im Dienstflugzeug durch die Welt und erklärt allen, die es hören wollen, aber auch denjenigen, die es nicht hören wollen, wie die große Welt da draußen funktioniert. Die Zuschreibung „Diktator“ geht ihr schnell von den Lippen, immerzu warnt sie alle tatsächlichen oder vermeintlichen Despoten davor, Kriege zu führen. Kein Kriegsverbrechen bleibt ungesühnt, verspricht sie allen, die sich nicht ins FDGO-Korsett der BRD zwängen wollen, sondern andere Auffassungen vom Aufbau eines Staates haben. Aber kein Kriegsverbrechen bleibt also ungesühnt? Mal schauen, ob ihr Versprechen auch bei Kriegsverbrechen an Deutschen gilt.
Was ist politisch opportun?
Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen der Entführungen und mutmaßlichen Tötung deutscher Staatsbürger in Israel, hieß es unisono im deutschen Blätterwald nachdem die Hamas in ihrem verblendeten Hass auf alles Jüdische auch jüdische Zivilisten, Frauen, Greise und Kinder mordete. Sofort haben deutsche Behörden die Ermittlungen aufgenommen, denn unter den Opfern waren auch deutsche Staatsbürger – oft mit doppelter jüdischer Staatsbürgerschaft. „Wegen der Entführungen und mutmaßlichen Tötungen deutscher Staatsbürger in Israel durch die Terrorgruppe Hamas ermittelt nun die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Ein Ermittlungsverfahren sei eingeleitet worden“, berichtete beispielsweise das Online-Medium LTO. Das hört sich nachvollziehbar an, wenngleich es sicherlich schwierig wird, Vorgänge in Israel nachzuzeichnen, Aktenkopien zu erhalten, Zeugenaussagen zu bekommen. Das dürfte eine reine Sisyphusarbeit werden. Da dürften erhebliche Kosten entstehen – und natürlich bedeutet das, Personal zu binden. Gerade das haben Staatsanwaltschaften immer weniger.
Gegen NS-Verbrecher wird ebenfalls hart vorgegangen
Einen ähnlichen „Ermittlungseifer“ legen die Behörden bei NS-Verbrechen an den Tag. Auch heute noch wird gegen tatsächliche oder vermeintliche NS-Verbrecher hart vorgegangen. „Die letzten Beschuldigten haben inzwischen durchgehend ihr 90. Lebensjahr überschritten, viele sind älter als 95 Jahre“, schrieb beispielsweise die linksradikale TAZ schon im Jahr 2019. Sind solche Verfahren noch sinnvoll? Ja, denn Mord verjährt nicht, heißt es im Gleichklang von Medien und Politik. Dabei spielt keine Rolle, ob Beschuldigte wirklich schuldig sind. Denn vor einigen Jahren hat man nochmals das Strafrecht so verändert, dass man auch eine einfache Sekretärin in einem Konzentrationslager, die nichts mit Tötungen zu tun hatte, verurteilen kann. Der uneingeschränkte Wille ist eben da, wenn es heißt, den Nationalsozialismus auch jetzt noch einmal zur Strecke zu bringen.
Und bei Kriegsverbrechen gegen Deutsche?
Wichtig sollte sein, dass es keine Opferhierarchien gibt, oder? Aber es gibt sie! Denn nichts anderes resultiert aus einer Entscheidung der Staatsanwalt Köln, die unserer Redaktion vorliegt. Mehrere Bürger hatten aufgrund einer in lediglich wenigen Medien bekanntgewordenen „Beichte“ eines ehemaligen französischen „Widerstandskämpfers“ Anfang des Jahres, der zugab, an der Tötung von 47 deutschen Soldaten und einer Französin beteiligt gewesen zu sein, Anzeige wegen mehrfachen Mordes erstattet (wir berichteten über den Fall). Der Mörder ist heute 98 Jahre alt. Das ist der Staatsanwaltschaft Köln zu alt, um gegen ihn zu ermitteln, wie sie nun mitteilte. Man habe von der Einleitung von Ermittlungen deshalb aus „verfahrensökonomischen“ Gründen abgesehen. Es wäre zudem schwierig, an Akten heranzukommen. Was in Palästina oder Israel ungleich schwerer sein dürfte, scheint bei einem befreundeten EU-Land überhaupt nicht möglich zu sein. Dabei ist Mord eben Mord – und Kriegsverbrechen bleiben doch nicht ungesühnt, versprach Annalena Baerbock vollmundig. Auch hier hat sie offenkundig wieder einmal die Unwahrheit gesagt. Der Wille, grundsätzlich Straftaten zu verfolgen, die an Deutschen begangen wurden, besteht nicht. Sind Opfer für das eigene politische Narrativ interessant, werden Straftaten verfolgt; passen sie nicht in den eigenen ideologischen Kontext, wird eben nicht ermittelt. Dann werden „verfahrensökonomische“ Gründe angegeben, die eine Ermittlung erschweren. Es wird Zeit, dass die Staatsanwaltschaften entpolitisiert werden!
Beitragsbild / Symbolbild: Svetliy / Shutterstock.com; Bild oben: icedmocha / Shutterstock.com
Abonnieren Sie auch unseren Telegram-Channel unter: https://t.me/FreiburgerStandard
Hinterlassen Sie einen Kommentar