Von Achim Baumann
Typisch Faeser. Steht irgendwo in der Republik wieder einmal ein Asylant als Täter einer grausamen Tat fest, heißt es von Seiten der großen Politik, es handele sich um Einzelfälle, man dürfe nicht verallgemeinern und erst recht nicht politische Forderungen daraus ableiten. Anders ist das aber offenbar, wenn es um politische Forderungen unserer allseits geschätzten Innenministerin geht, denn dann wird ein (echter) Einzelfall gerne instrumentalisiert, um langgehegte Ziele zu erreichen – auf dem Rücken der Opfer. Man nennt es Doppelmoral oder einfach heuchlerisch.
Forderung nach Verschärfung des Waffenrechts
Nichts anderes ist die Forderung, das Waffenrecht weiter verschärfen zu wollen. Mindestens acht Menschen waren vergangene Woche bei den tödlichen Schüssen in einer Kirche der Zeugen Jehovas in Hamburg gestorben. „Die furchtbare Tat zeigt, wie notwendig Änderungen im Waffengesetz sind“, behauptete sie unmittelbar nach ihrem Besuch des Tatorts. Im Waffengesetz soll, wenn es nach ihr geht, beim Antrag auf eine Waffenbesitzkarte künftig überprüft werden, „ob jemand psychologisch geeignet ist“. Dazu brauche man mit den Gesundheitsbehörden eine Überprüfung, so die Ministerin, die auf dem Sprung aufs Ministerpräsidentenamt in Hessen ist. „Wir wollen vor allen Dingen eine bessere Vernetzung zwischen den Behörden“, forderte sie, was zum Beispiel bei einem Wohnortwechsel wichtig sei.
Reiner Populismus
Was Nancy Faeser und mit ihr die üblichen Verdächtigen aus Politik, aber beispielsweise auch die Polizeigewerkschaft fordern, ist reiner Populismus. So forderte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jochen Kopelke, vollmundig die Bundesregierung zur unverzüglichen Verschärfung des Waffenrechts und einer deutlichen Reduzierung von Waffen auf. Mit anderen Worten: Es soll dem Bürger schwergemacht werden, Waffen zu haben.
Was will Faeser konkret?
Im Gespräch ist bei der Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis auch für über 25-Jährige amtsärztliche oder psychologische Gutachten einzufordern. Bislang ist das nur für unter 25-Jährige erforderlich. Dabei muss jemand, der eine Waffenbesitzkarte beantragt, ohnehin erst eine Sachkundeprüfung oder den Jagdschein machen. Eine amtsärztliche oder psychologische Begutachtung indes muss als reine Schikane erachtet werden – und zu befürchten ist, dass hier politisch missliebige Bürger einfach aussortiert werden können.
Wie das bereits jetzt schon einfach geht
In Düsseldorf traf es vergangenen Woche einen AfD-Landtagsabgeordneten, dem zum Verhängnis wurde, in der AfD und in der Jugendorganisation Junge Alternative Mitglied zu sein, die beide vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Zudem sei er beim Leverkusener Verein Publicatio und dem nicht mehr existenten Arcadi-Magazin engagiert, die vom NRW-Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft und ebenfalls im Verfassungsschutzbericht Erwähnung finden. Daher versagte ihm die Behörde die nötige Zuverlässigkeit. Diese wird bereits jetzt von Ämtern, im Zusammenspiel mit der Kommunalbehörde, der Polizei, dem Gesundheitsamt und dem Verfassungsschutz, erteilt – oder eben nicht. Warum das noch strenger gehandhabt werden soll, ist nicht nachvollziehbar, denn Straftaten werden in den seltensten Fällen mit registrierten Waffen verübt. Wer den ordentlichen Weg geht, eine Ausbildung zum Jäger oder zum Sportschützen absolviert, kann sich gar nicht erlauben, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Daher sind die Inhaber von Waffenbesitzkarten, was fälschlicherweise häufig als Waffenschein bezeichnet wird, besonders dem Gesetz verpflichtet. Sie wollen ihre qua Amt erteilte „Zuverlässigkeit“ eben nicht gefährden.
Gegen Waffen?
Eigentlich müsste die Bundesregierung doch froh darüber sein, wenn sich Bürger zunehmend mit Waffen auseinandersetzen, vielleicht eine Waffe ihr Eigen nennen wollen. Immerhin könnte man so die Wehrbereitschaft in Zeiten von Kriegen erhöhen. So belief sich in der Bundesrepublik nach Angaben des Nationalen Waffenregisters (NWR) die Anzahl der Privatbesitzer von Schusswaffen und Schusswaffenteilen in Deutschland am Ende des Jahres 2022 lediglich auf rund 946.500 Personen. Natürlich sind diejenigen Waffen nicht mitgerechnet, die illegal kursieren. Und das dürfte das echte Problem sein. Nicht diejenigen sind eine Gefahr, die ordentlich Waffen registrieren, ihre Zuverlässigkeit nachweisen, sondern diejenigen, die sich auf dem Schwarzmarkt scharfe Waffen besorgen. Interessant ist in diesem Zusammenhang eine weitere Statistik: Im Jahr 2021 hatten mehr als 75 Prozent der Tatverdächtigen bei Verstößen gegen das Waffengesetz in Deutschland die deutsche Nationalität. 24,5 Prozent waren nichtdeutsche Tatverdächtige, darunter laut Quelle insbesondere Personen polnischer, türkischer und rumänischer Nationalität.
Das Eisen, das nicht angefasst werden soll
Innenministerin Faser und alle diejenigen, die nun wieder nach einer Verschärfung des Waffenrechts rufen, treffen mit ihren Forderungen die Falschen. Aber das ist vermutlich so gewollt. Dagegen geht man nicht mit erbitterter Härte gegen ausländische Täter vor. Ein weiterer Grund als Anhänger eines liberaleren Waffenrechts nicht rot-rot-grün zu wählen!
Beitragsbild / Symbolbild: Dimitri T / Shutterstock.com
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