von Achim Baumann
Ob die deutsche Lehrerschaft wirklich aufatmet, ist ungewiss. Fakt ist, dass uns der Buchstabe „Z“ doch erhalten bleibt. Wir erinnern uns: Von verschiedenen Seiten wurde versucht, den Buchstaben „Z“ zu kriminalisieren, da damit ein Bekenntnis zu Russland und sogar zum Krieg gegen die Ukraine abgegeben werden könne. Der absurde Vorschlag hätte kaum verrückter sein können, wollte man den kritischen Buchstaben glatt unter Verbot stellen, Nutzer bestrafen. Das dürfte nun vom Tisch sein.
Für eine neue Studie des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) wurden jüngst rund 30.000 Viertklässler aus allen 16 Bundesländern befragt und Tests zur deutschen Sprache und Mathematik durchgeführt. Das Ergebnis verwundert nicht, heutige Schüler können kaum richtig schreiben, lesen und rechnen. Hätten sich die Verbotsforderer durchgesetzt, hätten die Schüler künftig noch mehr aufpassen müssen, denn der Gebrauch des Buchstaben „Z“ hätte – für jedermann – zu harten Strafen führen können.
Knallharte Strafen gefordert
Der Mitteldeutsche Rundfunk verkündete noch im März: „Seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine ist auf Panzern und Uniformen der Russen häufig ein weißes „Z“ zu sehen. Es steht für „Za Pobedu“ – „Für den Sieg“ und wird auch häufig außerhalb des Kriegsgebietes und in sozialen Medien verwendet. In Sachsen soll die Nutzung des Symbols jetzt strafrechtlich verfolgt werden.“ Dabei sollte die Nutzung harte Konsequenzen nach sich ziehen, so erklärte beispielsweise die sächsische Justizministerin Katja Meier, natürlich von den Grünen, „Es ist nicht nur abscheulich, den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Putins gegen die Ukraine durch öffentliche Verwendung entsprechender Symbole zu befürworten. Dies ist auch unter Umständen strafbar. Ich bin froh, dass sich die Generalstaatsanwaltschaft Dresden so zügig mit der Frage der strafrechtlichen Verantwortung für den öffentlichen Gebrauch des „Z“-Symbols auseinandergesetzt und die Strafverfolgungsbehörden in Sachsen entsprechend sensibilisiert hat.“
Verfahren wurde nicht einmal eröffnet
Ob man in den Mainstreammedien davon hören wird, wie es um das „Z“ vor deutschen Gerichten mittlerweile steht? Denn die Verbotsforderer haben sich trotz ihrer vollmundigen Ankündigungen nicht durchsetzen können, wie nun bekannt wurde. Verfahren vor den Gerichten seien nämlich nicht eröffnet worden, im Gegenteil. „Das Strafrecht darf nicht missdeutet und missbraucht werden, Unliebsames und Unliebsame in die Schranken zu weisen. […] Schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, erst recht eine daraufhin erfolgende Anklageerhebung ist eine staatliche Drohgebärde. Für beides braucht es eine tragfähige Grundlage“, kommentierte ein Vorsitzender Richter in Bautzen ein entsprechendes Verfahren – und watschte die Politik ziemlich deutlich ab.
Mainstreammedien wie erwartet leise zum Thema
Auf die Schlappe der Verbotsbefürworter wies nun der sächsische AfD-Landtagsabgeordnete und Rechtsanwalt Roland Ulbrich hin. „Nicht die einzige Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft und das weisungsgebende Ministerium – konkret Justizministerin Katja Meier“, kommentierte er den Fall und zitierte aus dem Beschluß, in dem es heißt: „Derartige Ansinnen fügen dem Ansehen der Gerichte schweren Schaden zu!“ Er hatte zum Thema eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt (Drucksache 7/9544) und wies darauf hin, dass sogar die Fachzeitschrift ‚Strafverteidiger’ diesen absurden Fall aufgegriffen habe. Für Katja Meier wird es langsam Zeit, endlich mal über einen Rücktritt nachzudenken! Politik ist schließlich keine Kabarett-Veranstaltung…“, empfahl er der Ministerin abschließend.
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