Wie gut, dass es Verwaltungsgerichte gibt und dass die befangenen Urteile des Bundesverfassungsgerichtes nicht das letzte Wort haben! Das jüngste Urteil eines Verwaltungsgerichtes in Schleswig-Holstein vom 16. Juni 2022 ist wegweisend, denn es

  1. stärkt und schützt die Bürgerrechte
  2. führt zu einer weiteren berechtigten Klagewelle gegen diktatorische Kabinettsbeschlüsse
  3. beweist die Unabhängigkeit der Justiz.

Rechtswidrige Schreiben des Gesundheitsamtes

Rechtsanwalt Hannigs Klage war erfolgreich. Er hatte gegen die Bescheide des Gesundheitsamtes an ungeimpftes Klinik- und Pflegepersonal geklagt. Die Angeschriebenen sollten ein Immunitätszertifikat (Impfpass) vorlegen oder es drohe ihnen ein Bußgeld von 2500€. Diese Bescheide sind rechtswidrig.

In einem Video erklärt Hannig das Urteil. Man kann es hier mitlesen.

Ich bin Frank Hannig, ich bin Rechtsanwalt und Strafverteidiger. Und es gibt Neuigkeiten zum Thema partielle Impfpflicht im Gesundheitswesen. Und zwar spektakuläre Neuigkeiten, wie ich finde. Wir haben nämlich tatsächlich einen ersten, aber maßgeblichen Erfolg erringen können. Wir haben auf der Seite https://hannig-recht.de/ bereits erklärt, wie es funktioniert.

Die Einzelklage als Erfolgsweg

Wir müssen in jedem Einzelfall klagen, und zwar gegen jede einzelne Maßnahme. Es ist nun mal so. Es gibt bei uns keine Sammelklagen. Und jetzt haben wir doch tatsächlich mit unseren ersten Antrag wirklich Erfolg gehabt. Spektakulär.

Zeitgewinn – der vollständige Verwaltungsrechtsweg steht offen

Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hat durch eine Kammer entschieden, die aufschiebende Wirkung eines Antrags, den wir gestellt haben, wiederherzustellen. Das bedeutet, dass zunächst mal diese Bescheide, die das Gesundheitsamt verschickt, wo drinnen steht, ja ich fordere sie auf, erbringen Sie einen Nachweis nach dem Infektionsschutzgesetz oder sowas, dass diese Bescheide nicht sofort vollzogen werden können.

Das heißt, man kann Sie und euch nicht von Seiten des Gesundheitsamtes zwingen, das sofort zu machen. Der von mir vorgeschlagene Weg gewinnt Zeit, bis das Bundesverfassungsgericht weiter über diese Sachen entscheidet. Bis der Gesetzgeber sich zusammenrappelt. Er gewinnt Zeit. Das ist genau der richtige Weg.

Ihr könnt laut Entscheidung dieses Verwaltungsgerichts – zumindest es ist natürlich wieder nur ein Gericht wieder, wieder nur ein Einzelfall – ihr könnt tatsächlich nicht per Sofortvollzug irgendwie gezwungen werden, irgendwas zu tun. Oder es können keine Bußgelder ausgeordnet werden. Sondern euch steht der vollständige Verwaltungsrechtsweg offen.

Das Infektionsschutzsgesetz bietet keine Ermächtigungsgrundlage

Und was noch spektakulärer ist, das Gericht sagte in seiner Entscheidung bereits, auch der vollständige Verwaltungsrechtsweg in Bezug auf diese Schreiben, die ihr alle bekommen habt – ja, ihr kriegt ja jetzt alle diese Schreiben, wo Bußgelder bis 2500 € angedroht werden, wenn Sie nicht sofort Auskunft geben usw. – selbst das wird nicht gehen. Das Verwaltungsgericht sagt ganz deutlich: das Infektionsschutzgesetz das bietet keine Ermächtigungsgrundlage für einen derartigen Verwaltungsakt.

Das Betretungsverbot als Verwaltungsakt ist ebenfalls angreifbar

Ein Verwaltungsakt, den man dann ganz normal auf dem normalen Rechtsweg angreifen kann, wäre beispielsweise das Betretungsverbot. Das Betretungsverbot als Verwaltungsakt unter Abwägung des Für und Widers. Ja es gibt – ich hab das schonmal erklärt – im Verwaltungsrecht da gibt es diesen Grundsatz der Interessenabwägung: Es muss das mildestmögliche Mittel des Zwangs gegen den Bürger gewährt werden. Und diese Interessenabwägung kann dann gegen einen Verwaltungsakt gemacht werden, wenn es ein Betretensverbot gibt.

Aber diese Aufforderungsschreiben sind kein Verwaltungsakt. Dafür fehlt die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Saubere Argumentation. Genau das, was Kollege Ludwig gesagt hat, mit dem ich darüber mal gesprochen hab. Können wir ja mal hier drunter verlinken. Mein Team – das ist Teamwork, sowas muss man ganz klar sagen, ja also Team Agenda, meine Kollegen in der Kanzlei Manuel Tripp, ganz herzlichen Dank. Die Kanzlei Tripp führt für uns diese Prozesse, weil wir es ja sonst gar nicht mehr schaffen. Sensationelle Arbeit.

Das Hauptsacheverfahren wird voraussichtlich auch gewonnen werden

Und für euch, die ihr von dieser partiellen Impfpflicht betroffen seid, ein Riesenlichtstreif am Horizont. Schon der erste Schuss – auf Deutsch gesagt – hat gesessen. Ja, der erste Kampf gegen diese Maßnahme, der erste Antrag auf einstweiligen Rechtschutz hat schon gesessen. Und im Urteil steht schon drinnen, in der Entscheidung steht schon drinnen, dass im Grunde auch das Hauptsacheverfahren, wo es dann eben darum geht, ob überhaupt so ein Brief rechtens ist oder ob das überhaupt geht, das wird auch gewonnen werden.

Und dann schauen wir einmal. Und dann kommen als nächstes die Betretungsverbote. Dann müssen die auch noch umgesetzt werden. Niemals. Ich sage es nochmal, auch wenn es sich ein bisschen gehässig anhört, das schaffen die nicht. Das kann meines Erachtens der Staat mit seinen Untergliederungen nicht bewältigen. Das können die Landkreise nicht schaffen. Das können die Städte nicht schaffen. Es muss hier ein Weg aus der Misere gefunden werden.

Besser mit den Inzidenzen leben

Wenn die Gerichte nämlich korrekt entscheiden, und davon bin ich überzeugt – seit heute noch umso mehr – wenn die Gerichte korrekt entscheiden, wird uns das hier alles um die Ohren fliegen. Der Schaden wird noch viel größer sein, wenn man das jetzt mit Gewalt durchsetzt. Viel klüger wäre es, wenn der Gesetzgeber zurückrudert und ne Regelung findet und sagt, gut wir leben mit den Inzidenzen. Wir haben gelernt, mit den Inzidenzen zu leben. Man muss mit Augenmaß entscheiden.

Thema Rechtsschutzversicherung

Aber gut, das wird alles dann in Berlin gemacht. Es ist ja eure und unsere Regierung. Auch wenn ich äußerst unglücklich mit derselben bin aus den verschiedensten Gründen. Gut, also Riesending. Gebt nicht auf.

Geht immer auf die Seite, ist immer noch aktuell, auf die Seite Hannig-Recht. Da ist nämlich das Thema Rechtsschutzversicherung nochmal geklärt. Das ist ja…, ich habe neulich mit einer Frau telefoniert, die gesagt hat, ich will ja, ich will ja, aber es kostet. Ja, das stimmt, das kostet.

Also Erfolgsnachrichten sind die schönsten. Ich freu mich, dass ich euch heute zum wunderschönen Sommertag solche guten Nachrichten mitteilen kann. Haltet durch. Gebt nicht auf. Bleibt stark.

Hinweis auf zwei Schreiben, die man sich herunterladen kann

Die Seite  https://hannig-recht.de/ enthält auch zwei wertvolle Downloads, ein Gesundheitsamtsschreiben und ein Arbeitgeberschreiben. Es lohnt sich für ungeimpfte Berufstätige, denen durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht der Garaus gemacht werden soll, diese beiden Schreiben herunterzuladen.

Freude über dieses Gerichtsurteil – auch bei der AfD

Frau Dr. Baum (AfD), Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, hat dieses Urteil auf ihrem Telegramkanal (17.06.2022) freudig kommentiert:

Justiz-Hammer: #Gesundheitsämter dürfen keinen #Impfnachweis fordern
Endlich ein weiterer bedeutsamer Gerichtserfolg gegen diese unsägliche einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Das Verwaltungsgericht in Schleswig-Holstein entschied, dass die Gesundheitsämter überhaupt keinen Impfnachweis anfordern dürfen, somit auch niemanden bestrafen können, der ihn nicht einreicht. Das heißt also klar und deutlich, dass die bisherige Praxis der Gesundheitsämter rechtswidrig ist und keiner aktuell Angst vor einem Bußgeld haben muss.
Ich danke dem Richter vielmals für ein solches klares und mutiges Urteil und hoffe, dass er für dieses keine Konsequenzen fürchten muss.

Es zeigt sich damit zum einen sehr deutlich, dass die einrichtungsbezogene #Impfpflicht auf sehr wackeligen Füßen steht. Zum anderen beweist es, dass diese nicht umgesetzt werden kann, wenn man sich wehrt. Ein solches Urteil macht wieder Mut!

So gibt es für uns vom Freiburger Standard allen Grund, Frau Dr. Baum zur Wahl als Beisitzende im Bundesvorstand der AfD vergangenen Samstag zu gratulieren. Herzlichen Glückwunsch! Als unentwegte, hoffnungsstarke Freiheitskämpferin sind Sie ein echter Gewinn für den Bundesvorstand der AfD!

 

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Bild: pixabay kalhh Mann Brief Schlechte Nachrichten

Video: https://gloria.tv/post/jHGbxJxQYgEX6wiYyq1EQXTd4

 

 

 

 

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