Von Peter Snorkel

Der allseits als Regierungsschutz tätige Verfassungsschutz geht seit einiger Zeit nicht nur gegen die AfD vor, sondern versucht ebenso rege, auch Gruppen und Organisationen zu stigmatisieren, die sich explizit zum deutschen Volk bekennen. Dazu gehören auch Burschenschaften. Einige der Studentenverbindungen sind seit Jahren Ziel der jeweiligen Landes-Verfassungsschutzämter, werden in den entsprechenden Landesberichten erwähnt. Dazu gehört auch die Burschenschaft Germania Halle zu Mainz, die vom rheinland-pfälzischen Geheimdienst observiert wird. Die Burschenschaft selbst ist überhaupt nicht politisch aktiv, veranstaltet jedoch politische Vorträge und gehört dem tonangebenden burschenschaftlichen Akademikerverband Deutsche Burschenschaft an. Warum sie ansonsten im Visier des Regierungsschutzes ist? Ihr gehören zwei prominente Politiker und Abgeordnete der AfD an: Damian Lohr, neuer Generalsekretär der AfD in Rheinland-Pfalz und Landtagsabgeordneter, sowie Sebastian Münzenmaier, Bundestagsabgeordneter und auch stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Bundestagsfraktion. Das „schmeckt“ den Verfassungsschutzmitarbeitern wohl nicht, denn sie vermuten, dass es rund um die Burschenschaften ein Netzwerk von „Extremisten“, so ihr Jargon, geben könnte. Aber nun hat der Landesverfassungsschutz eine Schlappe erlitten – vor Gericht. Was war geschehen?

Oberverwaltungsgericht untersagt vorläufig bestimmte Aussagen im Verfassungsschutzbericht
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat im Eilverfahren entschieden, dass das Land Rheinland-Pfalz bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung bestimmte Aussagen über die Burschenschaft Germania Halle zu Mainz im Verfassungsschutzbericht 2024 nicht weiter verbreiten darf. Hintergrund ist eine Passage des Berichts, in der einem Mitglied der Burschenschaft bestimmte Aussagen zur deutschen Abstammung zugeschrieben werden. Darauf aufbauend hatte der Verfassungsschutz Kaffeesatzleserei betrieben und die Position des Burschenschafters als Ausdruck einer rassistischen Weltanschauung bewertet und einen Widerspruch zu den Grundwerten des Grundgesetzes gesehen. Das kennt man von den Herrschenden nur allzu gut. Nicht selten werden Behauptungen völlig falsch interpretiert und daran ein Rattenschwanz an Vorwürfen aufgebaut.

Oberverwaltungsgericht stellt peinliches Zeugnis für VS aus
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts hält diese Darstellung einer rechtlichen Überprüfung im Eilverfahren jedoch nicht stand. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die dem Autor zugeschriebene Tatsachenbehauptung im ursprünglichen Artikel weder wörtlich enthalten noch sinngemäß daraus ableitbar sei. Da diese Aussage nach Ansicht des Gerichts unzutreffend ist, fehle auch den darauf aufbauenden Bewertungen die erforderliche Tatsachengrundlage. Mit anderen Worten: Entweder man kann beim Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz nicht verständig lesen – oder man hat absichtlich eine völlig inkorrekte Argumentationskette aufgebaut. Der geneigte Leser darf sich überlegen, was wohl zutrifft. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz schrieb nämlich in einer unüblichen Direktheit:

„Bei der Äußerung im Verfassungsschutzbericht 2024 ´Ein Aktiver der Burschenschaft schrieb 2022 in den ‘Burschenschaftlichen Blättern’, dass nur Personen mit nachweisbar deutscher Abstammung als Deutsche geltend könnten.´ handele es sich um eine Tatsachenbehauptung. Diese Tatsachenbehauptung sei unwahr. Denn in dem vom Verfassungsschutzbericht in Bezug genommenen Artikel sei diese Behauptung weder wörtlich zu finden noch sei sie ihm sinngemäß zu entnehmen. Dem Artikel könne insbesondere nicht eine Aussage entnommen werden, dass ausschließlich solche Personen, die der Autor als deutsche Volkszugehörige beschreibe, Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sein könnten oder sollten oder umgekehrt, dass Personen nicht deutscher Abstammung keine Deutschen im Sinne des Grundgesetzes sein könnten oder sollten. Sei damit die Tatsachenbehauptung unwahr, seien auch die weiteren oben genannten Äußerungen, bei denen es sich um Werturteile handele, zu beanstanden. Denn sie bezögen sich auf die unwahre Tatsachenbehauptung, so dass es ihnen an einem zutreffenden Tatsachenkern mangele.“

Die Sache mit den Folgen der Festellung, dass es Volkszugehörigkeiten gibt
Das Gericht stellte außerdem fest, dass sich aus dem fraglichen Beitrag keine Forderung nach einer unterschiedlichen rechtlichen Behandlung deutscher Staatsangehöriger oder einer Einteilung in verschiedene Gruppen ableiten lasse. Und das ist besonders interessant, denn Medien, Politik und natürlich Verfassungsschutzämter reagieren immer recht sensibel, wenn man feststellt, dass es Staatsbürger unterschiedlicher Volkszugehörigkeit gibt. Bereits das Oberverwaltungsgericht in Münster stellte klar, dass die reine Benennung von unterschiedlichen Volkszugehörigkeiten von Staatsbürgern eben kein Indiz für Verfassungsfeindlichkeit ist. Erst wenn man daraus ableitet, die Staatsbürger anhand ihrer Volkszugehörigkeiten unterschiedlich behandeln zu wollen, ist aus Sicht der Gerichte ein Angriff auf die Menschenwürde konstruierbar.

Die Entscheidung betrifft ausschließlich das Eilverfahren
Das war erst ein Etappensieg für die betroffene Burschenschaft. Ob die Burschenschaft weiterhin als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes eingestuft werden darf, wird erst im noch anhängigen Hauptsacheverfahren endgültig entschieden. Man kann ihr dennoch gratulieren, dass sie den Rechtsweg beschritten und sich gewehrt hat. Den Weg sollten auch die anderen beobachteten Burschenschaften beschreiten!

Quelle: Der Beschluss vom 1. Juli 2026, Aktenzeichen: 7 B 10508/26.OVG, ist hier einsehbar!

Beitragsbild / Symbolbild und Bilder oben: ErenMotion/ Shutterstock.com 

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