Von Achim Baumann

„Es war einmal“, so fangen alle guten deutschen Märchen an. Aber das ist kein Märchen: Mit dem Inkrafttreten des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes am 17. April 1951 erhielt die junge Bundesrepublik ein Organ, das in dieser Form damals nahezu einzigartig war: das Bundesverfassungsgericht. Zwei Jahre nach Gründung der Bundesrepublik wurde damit die rechtliche Grundlage für ein Gericht geschaffen, das fortan als Hüter des Grundgesetzes auftreten sollte. Vorausgegangen war eines der schwierigsten Gesetzgebungsverfahren der frühen Nachkriegszeit. Das Gericht entwickelte seine heutige Machtstellung nicht sofort, sondern erst schrittweise – heute steht es faktisch neben Parlament und Regierung als eigenständiges Verfassungsorgan. So genießt es einen großen Respekt, wenngleich nicht mehr alles glänzt, was das Bundesverfassungsgericht heutzutage von sich gibt.

Früher hoch geachtet
Über Jahrzehnte hinweg genoss das Bundesverfassungsgericht in der Bevölkerung ein außergewöhnlich hohes Vertrauen. Viele Entscheidungen galten als ausgewogen, rechtsstaatlich präzise und unabhängig von parteipolitischen Interessen. Doch dieses Bild hat in den vergangenen Jahren zunehmend Risse bekommen. Nicht nur rechte Oppositionelle werfen dem Gericht vor, sich immer stärker politisch zu positionieren und damit den eigentlichen Anspruch strikter Neutralität zu gefährden. Der stellvertretende Bundessprecher der Alternative für Deutschland, Stephan Brandner, formuliert diese Kritik aber besonders deutlich:

„Zunehmend stoßen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bei den Bürgern auf Unverständnis, weil sie aus Sicht vieler dem Anspruch an eine klare und funktionierende Gewaltenteilung sowie der Orientierung allein an Recht und Grundgesetz ohne jegliche parteipolitische Färbung, nicht gerecht werden. Insbesondere die massive parteipolitische Einflussnahme bei der Besetzung der Richterstellen, nach der die Richterstellen unter den Parteien CDU, SPD, CSU, FDP und Grünen aufgeteilt sind, birgt erhebliche Gefahren und schadet dem bis heute sehr hohen Ansehen des Gerichts. Es muss jederzeit ausgeschlossen sein, dass auch nur der Eindruck parteipolitisch motivierter Entscheidungen entsteht. Andernfalls riskiert das Bundesverfassungsgericht, das Vertrauen in seine Arbeit weiter und nachhaltig zu verlieren.“

Das Parteibuch zählt
Tatsächlich gilt seit Jahrzehnten ein informeller Parteienproporz, nach dem Richterposten zwischen CDU, SPD, CSU, FDP und Grünen abgestimmt werden. Für alternative Politiker und sonstige Kritiker ist dies ein strukturelles Problem: Selbst wenn Richter unabhängig urteilen, kann bereits der Eindruck politischer Nähe das Vertrauen in die Institution beschädigen. Was bei Vereinen und Organisationen gilt, scheint beim Bundesverfassungsgericht mittlerweile egal zu sein. Man tritt dem Misstrauen noch nicht einmal entgegen. Die Systemparteien formulieren ihren Anspruch auf Besetzung lauthals und einfach so, als ob sie sich den Staat zur Beute gemacht haben und der Rest sich gefälligst damit abfinden soll.

Auch früher schon strittige Entscheidungen
Tatsächlich haben mehrere Entscheidungen des Gerichts heftige gesellschaftliche Debatten ausgelöst. Besonders kontrovers wurde etwa das Urteil zum Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2021 diskutiert. Das Gericht verpflichtete den Gesetzgeber zu schärferen Klimaschutzmaßnahmen und argumentierte mit Freiheitsrechten zukünftiger Generationen. (grüne und linke) Befürworter sahen darin einen historischen Fortschritt, Kritiker hingegen eine Grenzüberschreitung richterlicher Kompetenzen. Der Vorwurf lautete, das Gericht betreibe Politik von der Richterbank aus und greife aktiv in die Gestaltung staatlicher Politik ein. Unda uch die Entscheidungen während der Corona-Pandemie sorgten für massive Kontroversen. Viele Bürger empfanden es als irritierend, dass Karlsruhe weitreichende Grundrechtseinschränkungen – darunter Ausgangssperren und Kontaktverbote – im Wesentlichen bestätigte. Nicht nur Kritiker von Rechts warfen dem Gericht vor, seiner Rolle als Kontrollinstanz gegenüber der Exekutive nicht ausreichend gerecht geworden zu sein. Gerade in Krisenzeiten hätte das Bundesverfassungsgericht stärker als Schutzschild der Grundrechte auftreten müssen, statt staatliche Eingriffe weitgehend zu legitimieren.

Immer zugunsten der EU
Ein weiteres Beispiel ist die jahrzehntelange Rechtsprechung zur europäischen Integration. Immer wieder billigte das Gericht Kompetenzverlagerungen nach Brüssel, obwohl damit die nationalstaatliche Souveränität fortwährend ausgehöhlt wird. Zwar formulierte Karlsruhe regelmäßig Grenzen europäischer Integration, zog daraus aber nur selten praktische und direkte Konsequenzen. Auch hier unken selbst nichtrechte Beobachter, dass politische Erwägungen letztlich schwerer gewogen haben als eine strikte Auslegung des Grundgesetzes.

Partei-Rotationsverfahren
Hinzu kommen Debatten um einzelne Richterpersönlichkeiten und ihre politische Nähe. Immer wieder wechseln Juristen mit klar erkennbarem Parteihintergrund an das höchste deutsche Gericht. Die frühere Verfassungsrichterin Susanne Baer galt etwa vielen Konservativen als Vertreterin eines aktivistischen, gesellschaftspolitisch progressiven Rechtsverständnisses. Auch die Wahl des früheren CDU-Politikers Stephan Harbarth zum Präsidenten des Gerichts wurde kontrovers diskutiert, immerhin arbeitete er zuvor nie als Richter und kam schnurrstracks aus der Politik. Selbst linke Kritiker und juristische Hochschullehrer bemängelten seinen direkten Wechsel aus der Politik, immerhin war er zuvor stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU, an die Spitze des höchsten deutschen Gerichts und sahen darin zurecht ein problematisches Signal für die notwendige Distanz zwischen Partei und Verfassungsrechtsprechung.

Zurück zur Märchenwelt
Befürworter des bestehenden Systems entgegnen allerdings, dass die Wahl der Richter durch Bundestag und Bundesrat demokratisch legitimiert sei und parteipolitische Erfahrungen nicht automatisch mangelnde Unabhängigkeit bedeuteten. Tatsächlich gibt es zahlreiche Entscheidungen, bei denen Richter gegen die Interessen jener Parteien urteilten, denen sie einst zugerechnet wurden. Aber sind es besonders fundamentale Entscheidungen gegen Parteien oder soll es vielleicht nicht einfach nur so aussehen? Wie dem auch sei, die öffentliche Wahrnehmung bleibt ein sensibles Thema. Denn ein Verfassungsgericht lebt letztlich nicht allein von seiner juristischen Autorität, sondern vor allem vom Vertrauen der Bürger in seine Neutralität. Und die ist definitiv angekratzt.

Die Zukunft: Veränderung!
Gerade aufgrund des schleichenden Reputationsverlustes erscheint die Diskussion über Transparenz, Richterwahl und richterliche Zurückhaltung wichtiger denn je. Das Bundesverfassungsgericht bleibt erst einmal eine tragende – wenngleich waklig gewordene – Säule des deutschen Rechtsstaates. Doch je stärker der Eindruck entsteht, dass politische Erwägungen die Rechtsprechung beeinflussen könnten, desto größer wird die Gefahr einer ebenso schleichenden Vertrauenskrise. Für eine Institution, deren Autorität wesentlich auf gesellschaftlicher Akzeptanz beruht, wäre das eine gefährliche Entwicklung. Daher sollte zumindest die Besetzung des Bundesverfassungsgerichtes künftig anders gestaltet werden. Aber Halt! Das müsste das bisherige Parteienkartell ja beschließen – und das ist nicht gerade realistisch…

Beitragsbild / Symbolbild und Bild oben: U.J.Alexander / Shutterstock.com

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