Von Dario Herzog

Die Debatte um den § 188 StGB – jenen berüchtigten Paragrafen zur sogenannten „Politikerbeleidigung“ – hat sich längst von einer juristischen Randnotiz zu einem Symbol für eine tiefere Schieflage im politischen System entwickelt. Wenn die Alternative für Deutschland fordert, dieses Sonderstrafrecht abzuschaffen, ist das nicht bloß Oppositionsrhetorik – es ist ein zeitgemäßer und sinnvoller Angriff auf ein Privileg, das viele längst als anachronistisch empfinden.

Denn die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache
4.792 Ermittlungsverfahren im Jahr 2025. Noch 2023 waren es 2.598. Innerhalb von zwei Jahren nahezu verdoppelt. Was hier als „Schutz der politischen Kultur“ verkauft wird, wirkt in der Praxis zunehmend wie ein Schutzschild gegen Kritik (zumeist von rechts). Und zwar nicht nur gegen grobe Entgleisungen, sondern immer öfter auch gegen das, was eine Demokratie eigentlich aushalten muss: scharfe, zugespitzte, ja sogar polemische Meinungsäußerung. Kein Wunder, dass der AfD-Rechtspolitiker Stephan Brandner, der auch stellvertretender Bundessprecher ist, zutreffend erklärt:

„Ein Sonderstrafrecht für Politiker ist nicht nur überflüssig, sondern gefährdet das Vertrauen der Bürger in die Fairness unseres Rechtssystems. Die aktuelle Entwicklung rund um § 188 StGB zeigt aus unserer Sicht eine gefährliche Schieflage: Wenn sich die Ermittlungszahlen innerhalb weniger Jahre nahezu verdoppeln und selbst satirische oder zugespitzte Äußerungen zunehmend strafrechtlich verfolgt werden, entsteht der Eindruck, dass politische Kritik immer stärker unter Generalverdacht gestellt wird. Eine Demokratie lebt jedoch von offener, auch unbequemer Meinungsäußerung – nicht von Sonderstrafrechten für Amtsträger. Deshalb halten wir die ersatzlose Streichung von § 188 StGB für zwingend erforderlich – auch um unsere eh schon überlastete Justiz zu entlasten.“

Tatsächlich mehren sich Beispiele, die Kritiker aufhorchen lassen
Hausdurchsuchungen wegen satirischer Memes, Ermittlungen gegen Bürger, die Lokalpolitiker in sozialen Netzwerken überspitzt kritisieren, oder Verfahren gegen Journalisten, die sich einer allzu direkten Sprache bedienen. Was früher unter Meinungsfreiheit fiel, wird heute nicht selten zur strafrechtlichen Angelegenheit. Der Eindruck entsteht, dass eine neue Empfindlichkeit Einzug gehalten hat – eine Empfindlichkeit, die, um das politische Establishment zu schützen, mit juristischen Mitteln abgesichert wird.

Kritik kommt dabei längst nicht nur von der AfD
Auch Juristenverbände, Bürgerrechtsorganisationen wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte sowie einzelne Stimmen aus anderen Parteien äußern Zweifel. Selbst innerhalb etablierter politischer Kreise wird hinter vorgehaltener Hand gefragt, ob ein Sonderstrafrecht für Politiker noch zeitgemäß ist – oder ob es nicht vielmehr das Vertrauen in die Gleichheit vor dem Gesetz untergräbt.

Denn genau hier liegt der Kern des Problems
Warum sollte ein Amtsträger mehr Schutz genießen als ein gewöhnlicher Bürger? Ist die Beleidigung eines Politikers schwerwiegender als die eines Lehrers, einer Pflegekraft oder eines Handwerkers? Der § 188 StGB suggeriert genau das – und schafft damit eine juristische Hierarchie, die mit dem Gleichheitsgrundsatz nur schwer vereinbar ist. Hinzu kommt die Belastung der Justiz. Während Gerichte und Staatsanwaltschaften ohnehin am Limit arbeiten, binden tausende Verfahren wegen „Politikerbeleidigung“ Ressourcen, die an anderer Stelle fehlen. Wenn selbst satirische oder zugespitzte Äußerungen strafrechtlich verfolgt werden, stellt sich die Frage, ob hier noch verhältnismäßig gehandelt wird – oder ob ein politisches Signal wichtiger ist als die praktische Vernunft. Eine Demokratie lebt von Reibung, von Kritik, von Widerspruch. Sie ist kein Schonraum für Empfindlichkeiten, sondern ein Marktplatz der Meinungen. Wer diesen Marktplatz mit strafrechtlichen Schranken versieht, riskiert mehr als nur überlastete Gerichte – er riskiert das Vertrauen der Bürger. Oder, um es zugespitzt zu sagen: Wenn Kritik kriminalisiert wird, ist nicht die Kritik das Problem!

Beitragsbild / Symbolbild und Bild oben: Rob Hyrons / Shutterstock.com

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