Von Dario Herzog

In Baden-Württemberg sorgt der Umgang mit unentschuldigtem Fehlen im Unterricht immer wieder für Diskussionen – zuletzt im Zusammenhang mit politischen Schulstreiks. Ein aktuelles Beispiel aus Stuttgart zeigt, wie unterschiedlich Behörden und Schulen reagieren können: Beim sogenannten „Schulstreik gegen Wehrpflicht“ im vergangenen Dezember fehlten Schüler einmalig im Unterricht, um an der linken Protestaktion teilzunehmen. Kurz darauf erhielten einige von ihnen Post vom Ordnungsamt: lächerliche 20 Euro Verwarnungsgeld wegen unentschuldigten Fehlens waren die „Strafe“. Bei einer erneuten Teilnahme drohen weitere Sanktionen. Aber es ist ein Anfang, denn nach dem Schulgesetz gilt unentschuldigtes Fehlen zwar grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit. Aber das Schwänzen zugunsten linkslastiger Demoteilnahmen wird oft als zulässiger Akt der politischen Betätigung gesehen – gerade von linken Lehrern.

Warum manche Schüler jetzt Geld zahlen müssen
Die Schule selbst verhängt jedoch keine Geldbußen, sondern meldet den Fall an die zuständige Verwaltungsbehörde, etwa das Ordnungsamt. Diese entscheidet im Einzelfall, ob ein Verwarnungs- oder Bußgeld verhängt wird. Genau hier liegt der Kern des Problems: Es gibt ausreichend Spielraum. Behörden müssen jeden Fall individuell prüfen und dabei eigentlich den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten. Politische Motive – etwa die Ausrichtung der Demonstration – dürfen dabei strenggenommen keine Rolle spielen, tun sie aber offenbar doch gelegentlich. Entscheidend ist eigentlich allein die Art und Dauer des Verstoßes gegen die Schulpflicht. Gleichzeitig empfiehlt das Kultusministerium Baden-Württemberg in seinen Handlungshilfen ein abgestuftes Vorgehen. Demnach sollen zunächst pädagogische Maßnahmen im Vordergrund stehen: Gespräche mit Schülern und Eltern oder schulinterne Maßnahmen wie Klassenkonferenzen. Finanzielle Sanktionen gelten ausdrücklich als letztes Mittel. Dass dies nicht immer so gehandhabt wird, zeigt der ärgerliche Blick nach Mannheim: Dort wurden im Jahr 2019 Bußgelder gegen „Fridays for Future“-Teilnehmer nachträglich aufgehoben. Begründung: Die Schule habe nicht alle milderen Maßnahmen ausgeschöpft.

Rechtsexperten sehen die Entwicklung teilweise kritisch
Zwar sei ein Bußgeld auch bei einmaligem Fehlen rechtlich zulässig. Doch gerade bei politisch motivierten Einzelaktionen erscheine ein sofortiger Griff zu Sanktionen erklärungsbedürftig. „Pädagogische Maßnahmen“ sollten Vorrang haben, bevor formale Verfahren eingeleitet werden. Zudem haben betroffene Familien die Möglichkeit, gegen Bußgelder vorzugehen – etwa durch Widerspruch oder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Auch hier wird dann geprüft, ob die Maßnahme verhältnismäßig war. Am Ende kommt nicht viel dabei heraus, oft werden die Verfahren eingestellt.

Schulpflicht ist Schulpflicht!
Für die AfD ist ein härteres Vorgehen gegen die Schulschwänzer klare Aufgabe der beteiligten Instutionen. Der bildungspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg, Dr. Rainer Balzer (MdL) äußert sich klipp und klar zu den Diskussionen über Verwarnungsgelder für Schüler, die während der Unterrichtszeit an Demonstrationen teilnehmen:

„Auch wenn wir natürlich begrüßen, wenn sich Schüler gesellschaftlich engagieren und ihre politischen Positionen öffentlich vertreten, darf dieses Engagement jedoch nicht zulasten des Unterrichts gehen. Demonstrationen oder Streiks während der Unterrichtszeit senden das falsche Signal. Die Schulpflicht ist keine unverbindliche Empfehlung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Wer politische Aktionen bewusst in die Unterrichtszeit legt, instrumentalisiert Schüler und untergräbt zugleich den Bildungsauftrag der Schulen. Wenn gezielt dazu aufgerufen wird, während der Unterrichtszeit an Streiks teilzunehmen, müssen auch diejenigen Verantwortung tragen, die Schüler zu Pflichtverstößen animieren. Es kann nicht sein, dass allein die Jugendlichen Konsequenzen zu tragen haben. Politisches Engagement ist wichtig – aber es muss außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Wer demonstrieren will, kann dies ebenso gut nach Schulschluss oder am Wochenende tun.“

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Aber wenn linkslastige Lehrer oder grüne Ministerialbeamte des Kultusministeriums erst einmal verharmlosen und Gespräche mit Eltern fordern, bevor Verwarngelder gezahlt werden sollen, wird sich nichts ändern. Erst dann, wenn Schüler einmal an rechten Demos teilnehmen, wetten?

Beitragsbild / Symbolbild und Bild oben: pmvfoto / Shutterstock.com

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