Von Redaktion
In der Nacht von Dienstag, 17. auf Mittwoch, 18. März führten die Einsatzkräfte der Kantonspolizeien Basel-Stadt und Aargau, der Polizei Basel-Landschaft, des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), des Polizeipräsidiums Freiburg, der Bundespolizei Deutschland, der Gendarmerie national und der Police national aus Frankreich im Rahmen des „TriNat Süd“ eine großangelegte Schwerpunktaktion gegen Vermögensdelikte durch. In den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft wurden dazu an verschiedenen Orten Kontrollen durchgeführt. An den Grenzübergängen verstärkten das BAZG und die Gendarmerie national die Ein- und Ausreisekontrollen. Im Fokus standen dabei Personen- und Fahrzeugkontrollen im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Vermögenskriminalität.

Die Ergebnisse
Im Rahmen der Aktion wurden 322 Personen und 238 Fahrzeuge einer eingehenden Kontrolle unterzogen. Bei keiner der eingehenden Kontrollen konnte der Verdacht eines Vermögensdelikts erhärtet werden. Im Rahmen der Aktion wurde eine Person wegen einer Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz festgenommen. Darüber hinaus war sie ohne gültigen Versicherungsschutz für das Fahrzeug und ohne gültigen Führerausweis unterwegs. Bei einer weiteren Kontrolle nach dem Grenzübertritt von Frankreich in die Schweiz kam es zu einer Festnahme wegen illegaler Einreise. Der Fahrer des kontrollierten Fahrzeugs wurde wegen Förderung der rechtswidrigen Einreise angezeigt. Weiter wurden drei Übertretungen festgestellt, die mit einer Ordnungsbusse geahndet werden konnten. Erfreulicherweise konnte bei keinem der Fahrzeuglenker übermäßiger Konsum von Alkohol oder anderen bewusstseinsverändernden Substanzen festgestellt werden. „TriNat Süd“ ist ein trinationaler Verbund von Sicherheitsbehörden im Dreiländereck. Er fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, den Informationsaustausch und die Kriminalitätsbekämpfung zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz.
Beitragsbild / Symbolbild: Heiko-Kueverling / Shutterstock.com; Bild im Text: Polizei Freiburg / KaPo Basel-Stadt
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„Erfreulicherweise konnte bei keinem der Fahrzeuglenker übermäßiger Konsum von Alkohol oder anderen bewusstseinsverändernden Substanzen festgestellt werden.“ Wurde darauf überhaupt kontrolliert? Und zu welcher Uhrzeit?