Von Dario Herzog
Die aktuelle Ankündigung der Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf monatlich 18,64 Euro ab 2027 wirft erneut grundlegende Fragen zur Struktur, Effizienz und der grundsätzlichen Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) in Deutschland auf. Aus dem Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) geht hervor, dass eine Anhebung um 28 Cent je Haushalt vorgesehen ist. 28 Cent? Eigentlich doch nur ein Pfenningbetrag, oder? Auch wenn dieser Betrag auf den ersten Blick durchaus gering erscheinen mag, steht er symbolisch für ein größeres Problem: die fortlaufende und andauernd von der Mainstream-Politik befürwortete Ausweitung eines Systems, dessen Reformbereitschaft seit Jahren angezweifelt wird, denn von einer echten Reform ist nichts zu sehen. Dafür flüchtet nicht nur die Jugend zunehmend zu den Streaminanbietern. Wozu also braucht man noch ARD, ZDF und angeschlossene Sender?
Systemfrage wird nicht gestellt
Die KEF prüft formal den angemeldeten Finanzbedarf der Rundfunkanstalten. Was sie jedoch nicht macht? Sie stellt nicht die Systemfrage. Kritiker, nicht nur von rechts, bemängeln seit Langem, dass grundlegende Strukturreformen ausbleiben. Doppelstrukturen zwischen den Landesrundfunkanstalten der ARD und des ZDF, umfangreiche Verwaltungsapparate und eine stetige Ausweitung digitaler Angebote verursachen hohe Kosten. Trotz wiederholter Debatten über Effizienzsteigerungen und Einsparpotenziale bleibt der finanzielle Gesamtbedarf auf einem überaus hohen Niveau. Dabei hatte Tom Burow, seinerzeit ARD-Chef, eine Reform gefordert und auch versprochen. Die geplante Beitragserhöhung sendet daher das eindeutig falsche Signal, dass Mehrausgaben regelmäßig auf die sogenannten „Beitragszahler“ umgelegt werden, anstatt interne Reformen konsequent umzusetzen.
Belastung unabhängig von Nutzung
Der Rundfunkbeitrag wird seit einigen Jahren pro Haushalt erhoben – unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Angebote tatsächlich genutzt werden. Und das ist der Haken an der Sache. Diese Konstruktion sorgt nämlich seit Jahren für Kritik und Unzufriedenheit. Denn auch derjenige, der einen Bogen um ARD, ZDF und dritte Programme macht, wird letztlich gezwungen, den Beitrag zu zahlen. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit, steigender Lebenshaltungskosten und hoher Energiepreise will ein Teil der Bürger für nichts zahlen, was sie selbst nicht nutzen. Und dann wird beim ÖRR nicht einmal der Gürtel enger geschnallt, wie beispielsweise die Berichte über den Brandenburger Rundfunk eindrücklich zeigten. Beim Skandal beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) handelte es sich um eine umfassende Führungskrise, Vorwürfe von Vetternwirtschaft, Verschwendung und mangelnder Kontrolle innerhalb eines öffentlich-rechtlichen Senders, die nicht nur die Anstalt selbst, sondern auch die politische Aufsicht in Brandenburg in die Kritik brachte.
Das System ist längsat überholt
So sorgen immer wieder Vorwürfe über hohe Intendantengehälter, Pensionslasten oder fragwürdige Programmentscheidungen für öffentliche Kritik. Solche Debatten untergraben die Akzeptanz des Systems insgesamt, wer nimmt den ÖRR schon noch als seriösen Infokanal wahr? Zwar erfüllen die öffentlich-rechtlichen Sender einen verfassungsrechtlichen Auftrag zur Grundversorgung mit Information, Bildung und Kultur. Doch die Frage, wie dieser Auftrag zeitgemäß, schlank und effizient umgesetzt werden kann, bleibt offen. Eine automatische Fortschreibung steigender Budgets wirkt vor diesem Hintergrund wenig überzeugend. So kann man zurecht fragen, ob der Bereich Fiktion überhaupt vom verfassungsrechtlichen Auftrag umfasst ist. Es gibt mit den privaten Sendern und Streamingportalen ausreichend Fiktion. Der ÖRR könnte somit auf seine wesentlichen Aufgaben zurückgestutzt werden. Auch Sport könnte man den Privaten überlassen. Wieso sollen „Beitragszahler“ Sport-Veranstaltungen mitfinanzieren, bei denen Sportler, beispielsweise Fußballer, zig Millionen Gehälter erhalten?
Reform vor Beitragserhöhung nötig!
Eine nachhaltige Lösung könnte darin bestehen, zunächst strukturelle Reformen verbindlich umzusetzen, Transparenz deutlich zu erhöhen und klare Prioritäten im Programmauftrag zu setzen. Da muss die Politik aber den Stein ins Rollen bringen. Erst wenn nachvollziehbar dargelegt wird, dass alle Einsparpotenziale ausgeschöpft sind, ließe sich eine Beitragserhöhung gegenüber der Öffentlichkeit überzeugend vertreten. Kritik kommt hauptsächlich von der AfD, denn den anderen Parteioen dürfte die Einseitigkeit und Unausgewogenheit ins Konzept passen. Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, stellt beispielsweise klar, dass nur die Abschaffung des zwangsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks das Gebot der Stunde und eine Änderung des Zwangsbeitrags nur „auf Null“ vorstellbar sei.
„Nicht zuletzt die Skandale der letzten Wochen und Monate haben bewiesen, dass ein Weiterso des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht sein kann und nicht sein darf. Aber eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags wäre ein Signal, das vollkommen in die falsche Richtung geht. Die AfD steht für ein Ende des Zwangsbeitrags und eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Angesichts der anstehenden Landtagswahlen und den zu erwartenden AfD-Erfolgen rückt das Erreichen dieser Ziele immer näher.“
Ob eine Reform kommt oder nicht, steht indes in den Sternen. Und die nun angekündigte Anhebung mag finanziell überschaubar erscheinen. Politisch und gesellschaftlich ist sie jedoch ein weiteres Signal dafür, dass grundlegende Reformfragen weiterhin vertagt werden. Offensichtlich muss erst eine AfD-Landesregierung den Medienstaatsvertrag kündigen, bis man in den Leitungsgremien und den Redaktionen des ÖRR wach wird. Das Beispiel Frankreich könnte hier eine wirksame Vorlage sein: Der ÖRR in Frankreich wird nämlich nicht mehr durch eine geräte- oder haushaltsbezogene Zwangsabgabe finanziert, wie es früher der Fall war. So gab es bis 2022 die sogenannte „redevance audiovisuelle“ (Rundfunkabgabe), die von Haushalten mit Fernsehgerät erhoben wurde. Diese wurde jedoch unter Präsident Emmanuel Macron abgeschafft. Nun wird der ÖRR aus dem Staatshaushalt finanziert – und plötzlich heißt es auch für den dortigen ÖRR, dass der Gürtel enger geschnallt werden muss.
Beitragsbild / Symbolbild und oben und Bild darunter: nitpicker / Shutterstock.com
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Grundlage des Rundfunkbeitrags ist der Rundfunkstaatsvertrag, dieser verpflichtet den ÖR-Funk zu sorgsamen Umgang mit den Mitteln, ausgewogene Berichterstattung und einen hohen Anspruch an die Qualität von Recherche, Berichterstattung und Kulturpflege. In all diesen Punkte hat der ÖR-Rundfunk, den man daher nur noch Schundfunk nennen kann, seit vielen Jahren eklatant versagt, interne Kontrollmechanismen greifen nicht, und es besteht offensichtlich auch kein nennenswertes Interesse daran diese Mißstände, die längst vielfach und massenmedial dokumentiert sind, auch nur im Ansatz zu beheben. Dementsprechend besteht auch keine Grundlage für die Einforderung des Rundfunkbeitrags mehr – Verträge gelten für beide Seiten, ohne Vertragserfüllung keine Gegenleistung! In der Schweiz, mit einem der teuersten ÖR-Zwangsbeiträge überhaupt, funktioniert es etwas anders: Dort hat man anerkannt daß die Bedeutung des ÖR-Rundfunks in Zeiten von Netzdiensten mit praktisch unbegrenzter Auswahl sinkt und entsprechend die – wenn auch weiterhin noch viel zu hohen – Beiträge trotz auch dort steigender Kosten gesenkt. In einer Woche ist Wahl – bis dahin gibt es noch gute Gelegenheit den lokalen Vertretern auf den Zahn zu fühlen wie sie zum selbstherrlichen und an Dreistigkeit kaum noch zu überbietenden Schutzgeldschundfunkunwesen stehen. Also ran ans Werk!