Von Jan Ackermeier

Am 18. Februar 1634 setzt Kaiser Ferdinand II. in Wien seine Unterschrift unter ein Dokument, das das Schicksal eines der mächtigsten Männer des Dreißigjährigen Krieges besiegelt: Albrecht von Wallenstein. Der kaiserliche Generalissimus, der mit riesigen Heeren operierte und die Kriegsführung seiner Zeit revolutionierte, wird offiziell des Verrats verdächtigt. Mit dem Befehl, ihn zu verhaften oder zu töten, erklärt der Kaiser seinen bislang wichtigsten Militärführer faktisch zur Persona non grata im eigenen Lager.

Wallenstein war in den Jahren zuvor zum Inbegriff der kaiserlichen Kriegsmaschine geworden
Mit einem weitgehend privat organisierten Söldnerheer, das sich durch Kontributionen und Besetzungen selbst finanzierte, verschaffte er dem Kaiser militärische Erfolge – aber auch den Ruf eines unberechenbaren Machtfaktors. In Wien kursierten Gerüchte, er führe einen „Staat im Staate“, verhandle heimlich mit Feinden und denke über einen eigenständigen Friedensschluss nach. Für einen Herrscher, der seine Autorität bereits durch konfessionelle Konflikte infrage gestellt sah, war das eine gefährliche Mischung.

Der Befehl vom 18. Februar 1634 markiert daher nicht nur eine juristische Entscheidung, sondern einen politischen Wendepunkt
Mit ihm signalisiert Ferdinand II. dem Adel und den Verbündeten im Reich, dass kein Machtträger – und sei er noch so erfolgreich – über der Loyalitätspflicht gegenüber dem Kaiser steht. Zugleich zeigt das Dokument die Nervosität des Hofes: Statt eines offenen Prozesses oder einer öffentlichen Anklage wird eine geheime Ausschaltung des Generals vorbereitet.

Die Schlinge zieht sich zu
Wallenstein selbst ahnt zu diesem Zeitpunkt, dass sich die Schlinge um ihn zuzieht, hofft aber noch auf einen Ausweg durch Verhandlungen und Loyalitätserklärungen. Doch die Maschinerie ist bereits in Gang gesetzt. Wenige Tage später, in der Nacht vom 25. auf den 26. Februar 1634, wird er in Eger von Offizieren, die offiziell im Auftrag des Kaisers handeln, ermordet. Der schriftliche Befehl vom 18. Februar bildet die rechtliche und moralische Legitimationsgrundlage für diesen politischen Mord. Für die Zeitgenossen war der Sturz Wallensteins ein Schock – ein mächtiger Feldherr, der erst als Retter des Kaisers gefeiert und dann als Verräter ausgeschaltet wurde.

Beitragsbild / Symbolbild und Bild oben: Ermordung Wallensteins; zeitgenössischer Kupferstich. Urheber unbekannt.

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