Von Redaktion

„Wenn ein Jura-Student nach mehreren Jahren Studium und bestandenem ersten Staatsexamen am Ende nicht seine Leistung, sondern vage ‚Zweifel an der Verfassungstreue‘ über die Zulassung zum Referendariat entscheiden, dann ist das nichts anderes als ein Gesinnungsfilter.“ Das sagte der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Rüdiger Klos (MdL) in der Plenardebatte zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst und ergänzt:

„Der Bestimmtheitsgrundsatz gilt auch für Verwaltungsakte. Statt klarer, nachprüfbarer Kriterien arbeitet die Regierung mit einer schwammigen Zweifelsformel, unter die sich nahezu alles subsumieren lässt. Das steht nicht für eine wehrhafte Demokratie, sondern für den Angstschweiß eines politischen Machtkartells.“

Hier geht es nicht nur um Berufsverbote, sondern um Ausbildungsverbote: Wer die „falsche“ Meinung hat oder die „falsche“ Partei bevorzugt, soll erst gar kein Volljurist werden dürfen, empört sich Klos und meint:

„So funktionieren nicht Demokratien, so funktionieren totalitäre Systeme. Man setzt den juristischen Nachwuchs unter Existenzangst, damit er linientreu, regierungskonform und stromlinienförmig ist. Auch verfassungsrechtlich steht der Entwurf auf tönernen Füßen: Die Meinungsfreiheit schützt ausdrücklich auch scharfe, überspitzte, ja verletzende Kritik an Staat und Regierung. Nicht jeder Kritiker ist ein Feind der Demokratie – Kritik ist ihr Lebenselixier. Der Staat darf die politische Gesinnung weder bei Verlagen noch bei Referendaren zum Auswahlkriterium machen. Dieses Gesetz steht für Meinungstreue statt Rechtstreue. Die AfD-Fraktion sagt klar Nein zu einem Klima der Angst und zu einem ideologischen Berufszugang. Entscheidend müssen Leistung, Eignung und Befähigung bleiben – nicht das Parteibuch.“

Beitragsbild / Symbolbild: Privat

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