Von Albrecht Künstle
Was los ist, wenn ein Polizist in einer vermeintlichen Lebensgefahr zur Waffe greift und diese im Affekt einsetzt – die sogenannte Putativnotwehr –, kennen wir aktuell aus dem Fall in Minnesota (USA). Einer „gefahrgeneigten Arbeit“ gehen aber auch Polizisten bei uns nach, ebenso wie weitere Berufsgruppen, zum Beispiel Zugbegleiter, Lehrer, Sanitäter und Ärzte. In Offenburg, 30 Kilometer vom Wohnsitz des Verfassers dieser Zeilen entfernt, wurde vor Jahren ein Arzt in seiner Praxis von „einem Mann“ unter Allahu-Akbar-Rufen „ermessert“. Auch eine weitere Person, eine schwangere Psychotherapeutin, musste in derselben Stadt durch die Hand beziehungsweise des Messers eines Ex-Patienten sterben, der schon einmal jemanden umgebracht hatte. Hätte das durch eine „Aufrüstung“ beim Sicherheitspersonal verhindert werden können?
Hier nun aber zu einem anderen Fall mit Todesfolge
Bei der Sprechstunde eines Arztes in einer „Zentralen Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete“ hatte ein 21-Jähriger „Weltenbummler“ mit vielen illegalen Grenzübertritten darauf gedrängt, Psychopharmaka verordnet zu bekommen. Als der Mediziner dies ablehnte, wurde der Begehrende verbal aggressiv. Der daraufhin alarmierte Sicherheitsmann geriet beim anschließenden Kampf mit dem „Schutzsuchenden“ in den Schwitzkasten, verlor das Bewusstsein und verstarb an Herzversagen. Was passieren kann, man aber beim besten Willen nicht verstehen muss: Alle reden doch immer von Nachhaltigkeit – und das „nachhaltigste“ Mittel für solche Fälle dürfte wohl der Einsatz der Schusswaffe sein. Eine Obduktion stellte später fest, dass Herzrhythmusstörungen den plötzlichen Herztod ausgelöst hatten. So weit, so schlecht.
Wieso wird immer noch unbewaffnete Security eingesetzt?
Doch die Geschichte hat noch einen weiteren „Spin“: Die Witwe des Wachmanns beantragte Hinterbliebenenleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch die Berufsgenossenschaft lehnte dies ab. Sie berief sich auf die Ermittlungen, wonach bei dem Verstorbenen weder äußere noch innere Verletzungen festgestellt wurden. Die arme Frau legte Widerspruch ein, den die sogenannte „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ (?) jedoch als unbegründet zurückwies. Hiergegen erhob die Witwe Klage vor dem Sozialgericht – mit Erfolg: Die Berufsgenossenschaft wurde dazu verurteilt, ihr Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu zahlen. Für alle Interessierten, die selbst einer ähnlichen gefahrgeneigten Arbeit nachgehen (mit oder ohne Flüchtlinge) und dabei Schaden nehmen: In diesem Bericht des “VersicherungsJournal” kann man sich detaillierter schlau machen.
Die Frage, die sich allerdings noch stellt
Für jeden Betrieb oder Veranstalter, der mit gefährlichen Stoffen oder Arbeitsbedingungen zu tun hat, existiert eine Vielzahl von Vorschriften; sei es zu Lärm, Hitze oder Kälte (wie derzeit), Chemikalien und so fort. Für Veranstaltungen in Innenräumen oder auch im Freien, etwa Weihnachtsmärkte, gelten jede Menge strenge Auflagen, die Regelungsdichte ist exorbitant. Wie kann es da sein, dass trotz des hinlänglich bekannten Gefahrenprofils seit Merkels Bereicherung 2015 immer noch unbewaffnete Sicherheitskräfte eingesetzt werden (siehe beispielsweise hier)? Zwar ist der Anteil ausländischer Beschäftigter bei solchen Dienstleistern hoch – was aber auch für die Klientel gilt, die sie in Schach zu halten haben. Ebenso wie die Polizei nicht auf Personal mit Migrationsherkunft verzichten kann oder will, aus sprachlichen und anderen Gründen (die Betreffenden verstehen beispielsweise die Denkweise ihrer Landsleute besser), so könnte man es doch auch beim Security-Personal machen und alle bewaffnen! Oder besser doch nicht? Wie man es auch betrachtet: Wo gehobelt wird, da fallen Späne…
Beitragsbild / Symbolbild und Mitte: Andrey_Popov / Shutterstock.com
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