Von Redaktion
AfD-Fraktionschef Anton Baron (MdL) kommentiert das Urteil des Verfassungsgerichts zur Tunnel-Klage der AfD-Landtagsfraktion wie folgt:
„Unsere Erwartungen an das Verfassungsgericht waren etwas höher. Es wäre wichtig gewesen, Leitplanken für derartige Eingriffe zu setzen. Diese Chance ist verpasst worden. Nun ist Landtagspräsidentin Aras (Grüne) Tür und Tor für weitere Einschränkungen geöffnet, Schade! Wir nehmen das Urteil daher zur Kenntnis, bleiben aber bei unserer politischen Bewertung: Diese Tunnelsperrung ist unverhältnismäßig und sachlich nicht begründbar. Sie erschwert die effektive Wahrnehmung unseres Mandats – und das seit Monaten. Wir fordern die Landtagspräsidentin auf, unabhängig vom heutigen Ausgang endlich eine einvernehmliche, praktikable Lösung mit allen Fraktionen zu finden: gleiche Wege, gleiche Rechte, gleiches Sicherheitsniveau – ohne Sonderregelung gegen die Opposition.“
Beitragsbild / Symbolbild: Privat
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„unverhältnismäßig“, sagt Baron. Sieht eine tonvorgebende Mehrheit aber anders.
Am Ende kann man als beobachtender Zaungast aber nur verächtlich den Kopf darüber schütteln auf welch kleingeistigem Niveau hier wider den politischen Konkurrenten gekabbelt wird. FdGO? Mit solchen Kaspern ein schwacher Witz!