Von Albrecht Künstle

Die deutsche Krankenversicherung steckt in kolossalen Schwierigkeiten – aber gilt das auch für die Rentenversicherung? In Sachen Altersversorgung wird bei den Rentenversicherungsbeiträgen um jedes Zehntelprozent gestritten. Seit Jahren verharrt der Beitragssatz bei 18,6 Prozent. Die Rückkehr zu einem Beitragssatz von über 19 Prozent, welcher 21 Jahre lang galt, sogar bis zu 20,3 Prozent, wird von den Medien und der Politik geächtet und so hingestellt, als ob die Gesetzliche Rentenversicherung am Ende sei. Ist sie das wirklich? Um es vorweg zu nehmen: Nein. Wohl aber ist die Seriosität der Rentenpolitik am Ende. Während also bei den Rentenbeiträgen geknausert wird, scheint die Anhebung des Zusatzbeitrags der Versicherten zur Krankenversicherung sogar um über einem Prozent innerhalb eines Jahres kein Problem zu sein, allenfalls ein Thema. Welche Gründe für die Not der Krankenversicherung ins Feld geführt werden, ist teilweise aus den Medien bekannt. Etwas näher hingeschaut hat hingegen der Arzt Dr. Thoma Josef in seiner ihm eigenen Art (siehe hier seinen aktuellen Videobeitrag “Warum in Niederbayern die Katzen stubenrein sind”, ab Minute 5). Da plaudert ein Insider aus dem Nähkästchen – im Bayern-Stil besonders köstlich!

Und schon wieder eine Reform
Aber nun zu einem Reformvorhaben der neuen Bundesregierung, über die sie eine von ihr inthronisierten Kommission grübeln lassen will. Das Gremium wird 13 Mitglieder haben. Den Vorsitz übernehmen der ehemalige Vorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, sowie die junge Professorin für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft Constanze Janda. Neben den beiden Vorsitzenden wird es zudem drei Stellvertreter aus den Reihen des Deutschen Bundestages geben: Pascal Reddig (CDU), Florian Dorn (CSU) sowie Annika Klose (SPD). Hinzu kommen acht wissenschaftliche Mitglieder, die von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD vorgeschlagen werden: Prof. Dr. Peter Bofinger, Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen, Prof. Dr. Georg Cremer, Prof. Dr. Camille Logeay, Dr. Monika Queisser, Prof. Jörg Rocholl, Prof. Dr. Silke Übelmesse und Prof. Dr. Martin Werding. Außerdem wird die Deutsche Rentenversicherung einen dauerhaften Sitz als Sachverständige ohne Stimmrecht in der Kommission haben. Ein versierter „alten Hasen“ wie etwa ich, der sich seit 25 Jahren (darunter 10 Jahre intensiv) auch mit den Stärken und Schwächen der Betrieblichen Altersversorgung und denen der Riesterrente beschäftigte, fehlt leider in der Kommission.

Ausbau der Entgeltumwandlung
Aber nicht alles wollten die Rot-Schwarzen in Berlin der Kommission überlassen. So verabschiedeten sie noch im Dezember ein „Betriebsrentenstärkungsgesetz II“. Das „Versicherungs-Journal“ kommentiert dieses Regelwerk am 9. Dezember 2025 so: „Das gibt Versicherungsvermittlern einen wirksamen Türöffner für ihr Firmenkundengeschäft.“ Aha! Nun sind Geschäfte zwar nicht per se unanständig; die Frage ist jedoch, in wessen Interesse und zu wessen Vorteil die Beratung erfolgt. Beispielhaft zeigt sich das bei der sogenannten Entgeltumwandung, die mit dem besagten neu verabschiedeten Stärkungsgesetz ausgebaut wird. Auch der Verfasser dieser Zeilen war ein Befürworter dieser betrieblichen Form der Altersvorsorge und ist auch heute kein Gegner von ihr. Aber sie hat nicht nur zwei Seiten, sondern gleich drei oder vier. Bei der Entgeltumwandlung wird der sozialversicherungspflichtige Lohn beziehungsweise das Gehalt um die Höhe des abgezweigten Sparbetrages gemindert, und zwar für beide Seiten: für die Arbeitnehmer, aber auch für die Arbeitgeber. Das spart beiden Seiten Sozialversicherungsbeiträge von zusammen fast 40 Prozent, wobei die Arbeitgeber ihre Einsparung, oft freiwillig oder per Tarifvertrag, den Vorsorgekonten ihrer Mitarbeiter zugutekommen lassen. Auch die Lohnsteuer verringert sich entsprechend, was natürlich attraktiv ist. Allerdings sind diese Renten dann kranken-, pflegeversicherungs- und steuerpflichtig.

Das große „Aber“
Es spielt eine Rolle, wann man im Verlauf des Arbeitslebens diese Entgeltumwandlung vornimmt. In den Jahren kurz vor dem Rentenbeginn kann es vorteilhafter sein, diese einzustellen, weil Beiträge zur Rentenversicherung den gleichen Nutzen haben wie Beiträge am Beginn des Arbeitslebens. Beiträge in eine kapitalgedeckte Altersversorgung am Anfang des Berufslebens haben dagegen aufgrund der langen Dauer der Verzinsung in der Regel einen finanziellen Vorteil gegenüber erwerbbaren Rentenpunkten. Aber oft fehlt es in den jungen Jahren der Familiengründung und/oder der Kindererziehung am nötigen Geld, dieses für spätere Betriebsrenten abzweigen zu können. Doch unabhängig vom Zeitpunkt der Entgeltumwandlung: die vielen Milliarden, um die das sozialversicherungspflichtige Entgelt insgesamt herabgesetzt wird, fehlen der Gesetzlichen Rentenversicherung für die Zahlung der heutigen Renten. Dasselbe gilt für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung, der es auch ohne den Ausbau der Betriebliche Altersversorgung schon schlecht geht. Die Sozialversicherung wird insgesamt geschwächt. Und was gespart wird, fehlt bei der wirtschaftlich wichtigen Inlandsnachfrage. „Sparen bremst Wachstum“ ist eine Binsenweisheit! Was also tun? Eine weitere Kommission einsetzen?

Hinweis: Es handelt sich um den ersten Teil eines längeren Beitrages. Der zweite Teil folgt in Kürze!

Beitragsbild / Symbolbild und Mitte: Garun.Prdt / Shutterstock.com

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