Von Dario Herzog

Es ist viel Bewegung in der Wirtschaft. Während ein Fast-Null-Wachstum bevorsteht, die Wirtschaft um Hilfe von der Politik förmlich bettelt und Friedrich Merz mehr mit der drohenden Spaltung der Union zu tun hat, als die deutsche Wirtschaft vor dem Untergang zu schützen, bahnt sich der erste Schritt Richtung Brandmauer-Ende an: Der Verband der Familienunternehmer will sich Gesprächen mit der AfD nicht mehr verschließen und mit AfD-Politikern zumindest diskutieren. Kein Wunder, hat der Mittelstand bis jetzt keine oder wenige Erleichterungen zu verzeichnen, die Großindustrie hat aber bereits einen günstigeren Strompreis zugesichert erhalten. Das finden nicht wenige Mittelständler für ungerecht und dürfte den Beliebtheitswert von Bundeskanzler Merz in der entsprechenden Gesellschaftsgruppe nicht erhöht haben. Aber es gibt andere Wirtschaftszweige, die sich der gesellschaftlichen Gleichschaltung gegen die AfD besonders hervortun: Die Banken und Kreditinstitute.

Kontokündigungen gegen rechts
Kontokündigungen und verweigerte Kontoeröffnungen gelten in Europa und den USA zunehmend als Instrument der woken Banken und Kreditinstitute, um zu zeigen, dass sie auf der moralisch „guten“ Seite stehen. Dabei erinnern sie daran, wie es ist, wenn in autoritären Staaten nicht nur die Politik, sondern auch die Gesellschaft und die Wirtschaft gegen Minderheiten Positionen einnehmen. Es ist ganz einfach eine Gleichschaltung und eine klare Form der Diskriminierung. Denn während solche Banken großmäulig und selbstsicher betonen, für Vielfalt, Toleranz und demokratische Grundwerte einzustehen, ist das ein nicht von der Hand zu weisender  Widerspruch: Der Anspruch auf Diversität und Meinungsfreiheit kollidiert ganz klar mit dem Kündigungsgebahren und damit, bestimmten Personen, Journalisten oder Institutionen wie beispielsweise Parteien den Zugang zu Bankdienstleistungen zu verwehren. Die Diskussion um „politisch motiviertes Debanking“ hat dadurch an Schärfe gewonnen.

Vorwürfe und dokumentierte Einzelfälle
Auslöser der aktuellen Debatte ist eine Rede von Kay Gottschalk (AfD) und ein entsprechender Antrag zum Thema vor rund zehn Tagen im Bundestag. Darin zählte er etliche Bankinstitute konkret auf, die „Debanking“ betreiben sollen. Benannt wurden die Berliner Volksbank, die Commerzbank, die Volksbank Düsseldorf-Neuss und die Sparkasse Mittelfranken-Süd sowie Sparkassen im Allgemeinen. „Man stehe hinter der demokratischen Ordnung und Verfassung, spreche sich jederzeit für Vielfalt, Toleranz und Meinungsfreiheit aus – und gegen jede Form der Diskriminierung. Man verurteile Hass und Hetze und trete für den demokratischen Diskurs ein“, wird die Berliner Volksbank zitiert. Das könnten die Omas gegen Rechts nicht schöner schwurbeln. Aber ist der Berliner Volksbank nicht klar, dass sie selbst diskriminiert? Denn, sofern Hass und Hetze nicht gegen Gesetze verstoßen, verhalten sich die Gekündigten also völlig legal, nehmen die Meinungsfreiheit im Sinne des Grundgesetzes wahr. Wie kommt es, dass sich ein Bankmitarbeiter erdreistet, zu bestimmen, wer ein Konto erhält und wer nicht?

Banken reagieren feige oder äußern „Erwartungen“
Auch andere Finanzinstitute äußern sich aus Gründen des Bankgeheimnisses nicht zu einzelnen Kundenbeziehungen. Stattdessen verweisen sie gebetsmühlenartig auf ihre angeblichen Werte: Demokratie, Vielfalt, Toleranz und Ablehnung von Diskriminierung, heutzutage mutlose Allgemeinplätze. Interessant ist aber, dass einige Institute betonen, dass sie „Erwartungen“ an das Verhalten ihrer  Kunden stellen. „Die Commerzbank stehe für eine „Kultur der Weltoffenheit, der Toleranz und des Respekts“. Man trete entschieden gegen jede Form der Diskriminierung von Menschen ein. Und genau das erwarte man auch von seinen Kundinnen und Kunden“, wird die Commerzbank beim NDR zitiert. Man fasst es nicht! Wird beim Getränkemarkt künftig auch das Bier verwehrt, wenn man den Erwartungen nicht entspricht? Oder verwehrt der Friseur um die Ecke demnächst den Kurzhaarschnitt, wenn man seinen Erwartungen nicht entspricht?

Legal, aber moralisch verwerflich!
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass Banken im zivilrechtlichen Rahmen bedauerlicherweise grundsätzlich frei entscheiden können, mit wem sie Geschäftsbeziehungen eingehen. Dies gilt jedoch nur, soweit Gesetze wie das Zahlungskontengesetz (ZKG) nicht den Anspruch auf ein Basiskonto begründen. Aber wer will nur ein Basiskonto? Für Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts gelten zusätzliche Anforderungen: Sie besitzen einen gesetzlich festgelegten Versorgungsauftrag und müssen den Zugang zu grundlegenden Bank- und Zahlungsdienstleistungen flächendeckend sicherstellen. Aber auch einige Sparkassen kommen diesem Auftrag teilweise nicht nach. Was könnte also demnächst passieren? Beispielsweise, dass örtliche Zweigstellen Lokalpolitikern die Konten kündigen, wenn die Lokalpolitiker sich öffentlich äußern. Denn dann verstoßen sie ja vielleicht gegen gewisse „Erwartungen“!

Auswirkungen auf Betroffene
Ohne Konto sind Mietzahlungen, Gehaltseingänge, Versicherungsbeiträge, digitale Verwaltungsverfahren oder Onlinezahlungen kaum möglich. Das ist nichts Neues! Mit dem ab 2026 geplanten Wegfall von Bargeldauszahlungen für Renten, Bürgergeld und Sozialleistungen verschärft sich das Risiko für Personen ohne Konto allerdings zusätzlich. Ein fehlendes Konto kann damit unmittelbare Auswirkungen auf existenzsichernde Leistungen haben. Politisch motivierte Kontoschließungen würden in solchen Fällen die finanzielle Stabilität direkt gefährden.

Die Trump-Administration macht es vor
In anderen Staaten gibt es ähnliche Debatten. In den USA wurde im Jahr 2025 die Executive Order „Guaranteeing Fair Banking for All Americans“ unterzeichnet. Sie verpflichtet Aufsichtsbehörden, Leitlinien zu entwickeln, die zwischen legitimer Risikoprüfung und politisch motivierter Diskriminierung klar unterscheiden, sprich: Politische Diskriminierung ist nicht mehr zuläassig. Der Unterschied zu Deutschland liegt in der Struktur der Bankenlandschaft. Während die USA keine öffentlich-rechtlichen Sparkassen kennen, sind deutsche Sparkassen aufgrund ihres gesetzlichen Versorgungsauftrags in besonderer Weise an Neutralitätsanforderungen gebunden.

Was fordern die Betroffenen?
Klar sein sollte, dass Zahlungs- und Bankdienstleistungen nicht aufgrund zulässiger politischer Meinungen oder Parteizugehörigkeiten verweigert werden dürfen. Der Versorgungsauftrag und das Neutralitätsgebot sollten deutlicher definiert und verbindlicher gefasst werden. Das fordert auch die AfD, deren Fraktion im deutschen Bundestag einen die Demokratie stärkenden Antrag gestellt hat, der zwar gut ist, aber dessen Ablehnung seitens der Kartellparteien sicher ist. Wieder einmal zeigt sich hierbei recht anschaulich, wer die wirklichen Demokraten sind.

„Debanking“-Ausblick
Da der Zugang zu Bankkonten zunehmend Voraussetzung für die wirtschaftliche und soziale Teilhabe ist, wird die Frage politisch motivierter Kontokündigungen weiter an Bedeutung zunehmen, gerade, wenn die AfD noch erfolgreicher wird. Denn „Debanking“ ist letztlich nichts weiter als ein hilfloser Versuch, die politische Reche undemokratisch und diskriminierend zu bekämpfen. Der politisch und gesellschaftlich heikle Spagat zwischen Vielfalt/Demokratie und Kontokündigungen lässt sich nämlich nicht auflösen. Und polititsche Tätigkeit, die nicht gegen Gesetze verstößt, gleichwohl gewissen „Erwartungen“ nicht entspricht, darf nicht durch Kontenkündigungen behindert werden. Vielleicht wird der Tag einst kommen, wenn Meldestellen solche echten Diskriminierungen erfassen und die betreffenden Kreditinstitute wegen Diskrininierungen Vermögensstrafen zahlen müssen. Gut, das ist derzeit unwahrscheinlich, aber man darf ja hoffen…

Beitragsbild / Symbolbild und Bild oben: Studio Romantic; Bild darunter: DesignRage / beide Shutterstock.com

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