Von Dario Herzog

Das Instrumentarium des bundesrepublikanischen Establishments, das dazu genutzt wird, gegen alles vorzugehen, was auch nur ansatzweise „rechts“ sein könnte, ist vielfältig. Ein besonders perfifes Instrument ist das Vorgehen gegen die berufliche Existenz. Bereits jetzt muss jeder, der mit der in Umfragen stärksten Partei in Deutschland offen sympathisiert, mit Ausgrenzung rechnen, beispielsweise mit Kontokündigungen oder Arbeitsplatzverlust. Da überlegt sich jeder genau, ob er seine Sympathien öffentlich macht oder gar als Kandidat in die Öffentlichkeit tritt. Aber es werden immer mehr, die angesichts der Zustände in dieser entarteten Republik auch im beruflichen Umfeld bekennen, wozu sie stehen. Kein Wunder, dass man das seitens des politischen Systems unterbinden möchte. Und da wird erneut die Sache mit dem Berufsverbot aktuell.

Berufsverbote in Deutschland – eine kurze Geschichte
Die Geschichte der Berufsverbote in Deutschland ist eng mit politischen Spannungen und staatlicher Kontrolle über öffentliche Funktionen verbunden. Bereits in der Weimarer Republik kam es zu Maßnahmen, die bestimmten Berufsgruppen – etwa politisch extremen Beamten – die Ausübung ihres Dienstes untersagten. Nach 1933 wurden Berufsverbote jedoch zu einem zentralen Instrument der nationalsozialistischen Herrschaft: Menschen jüdischer Herkunft, politisch Andersdenkende und andere Verfolgte wurden systematisch aus öffentlichen und akademischen Berufen gedrängt.

Der historisch gewordene „Radikalenerlass“
In der Bundesrepublik Deutschland rückte das Thema erneut in den Fokus, als 1972 der sogenannte „Radikalenerlass“ beschlossen wurde. Ziel war es, Personen, die als verfassungsfeindlich eingestuft wurden, vom öffentlichen Dienst fernzuhalten. Besonders Mitglieder oder ehemalige Mitglieder kommunistischer Organisationen waren betroffen. Die Überprüfungspraxis führte zu teils langwierigen Verfahren, gesellschaftlichen Debatten und Kritik an Einschränkungen von Grundrechten. Ab Mitte der 1980er-Jahre wurde die Anwendung des Radikalenerlasses schrittweise gelockert und in vielen Bundesländern faktisch eingestellt. Heute gelten Berufsverbote dieser Art als historisch belastetes Kapitel, das immer wieder im Zusammenhang mit Fragen von staatlicher Loyalität, individueller Freiheit und politischer Teilhabe diskutiert wird.

Die neue Form der Berufsverbote
Traf es in den 1970er- und 1980er-Jahren Linksextremisten, wird die mitunter existenzvernichtende Keule „Berufsverbot“ nun in verschiedenen Prägungen erneut wieder aus der Mottenkiste der Repression geholt – und vor allem gegen Parteigänger der AfD und sonstige „Rechte“ instrumentalisiert. Während so ziemlich alles, was gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechte ins Feld geführt wird, von Linken eifrig beklatscht wird, sieht es mit möglichen Berufsverboten anders aus. Da will die politische Linke nicht mitziehen. Kein Wunder, könnte es ihre Unterstützer ja selbst treffen, wenn man identische Maßstäbe ansetzt. Denn bei den Berufsverboten gegen rechts ist es oftmals lediglich die Kontaktschuld, die bemüht wird, um Existenzen zu vernichten. Und praktiziert man auch bei Linken die Kontaktschuld, müssten viele das berufliche Feld im Staatsdienst räumen.

Jura-Studenten leben gefährlich
Ein aktuelles Beispiel von rechts ist die Posse um den studierten Politikwissenschaftler J. Hoewer, der zwar zusätzlich noch das erste Staatsexamen in Rechtswissenschaften absolvierte, der aber beim Versuch, das zweite Staatsexamen zu machen, von mehreren Bundesländern als Kandidat abgelehnt wurde. Gründe dafür waren Kontaktschuld, seine Tätigkeit bei einem AfD-Bundestagsabgeordneten und – man staune nicht schlecht – der Inhalt eines von ihm verfassten Romans. Aussagen der fiktiven Romanfiguren wurden dem Autor als Meinung unterstellt.  So begründete beispielsweise das Verwaltungsgericht Koblenz seine ablehnende Entscheidung damit, den Studenten nicht in den Staasdienst zu lassen, damit, dass Hoewer nicht die nötige Verfassungstreue aufweise – eine Voraussetzung für den juristischen Vorbereitungsdienst, in welchem man Beamter auf Zeit ist. Etliche Stimmen, darunter auffallend viele Juristen, sehen darin einen Eingriff in die Kunst- und Meinungsfreiheit, da es sich bei den problematischen Textstellen um fiktive Figuren in einem Roman handelt. Interessanterweise gab es jedoch auch eine Wende: In Sachsen entschied das Oberverwaltungsgericht, dass Hoewer wegen fehlender strafbarer Taten doch zum Referendariat zugelassen werden müsse. Man muss kein Astrologe sein, um vorauszusagen, dass die Politik hier sicherlich in Kürze schärfere Gesetze formulieren wird, um zu verhindern, dass Rechte Anwälte werden – oder Sachsen zum einzigen Bundesland wird, wo rechte Juristen den Staatsdienst auf Zeit absolvieren dürfen.

Gesinnungsprüfung gegen Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeiter
In Rheinland-Pfalz steht derzeit eine umstrittene Regelung zur Debatte, die Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen einer „Zuverlässigkeitsprüfung“ unterziehen soll – ein echter Gesinnungstest mit weitreichenden Folgen. Der Landtag hat beschlossen, künftig nur noch solche Angestellten über Steuergeld zu finanzieren, die als verfassungstreu gelten, denn Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeiter werden vom Landtag bezahlt. Nach dem Gesetzentwurf sollen Angaben von Verfassungsschutzbehörden, dem Landeskriminalamt und dem Bundeszentralregister dafür herangezogen werden, um die „Zuverlässigkeit“ eines Mitarbeiters zu beurteilen. Diese Lex „AfD“ soll natürlich aussieben: Wer als „verfassungsfeindlich“ eingestuft wird, dem sollen die staatlichen Erstattungen gestrichen werden – die betroffenen Abgeordneten oder Fraktionen müssten die Löhne dann selbst tragen – oder die Mitarbeiter kündigen. Das könnte dazu führen, dass AfD-Mitglieder, da sie einer „gesichert rechtsextremen“ Partei angehören, als Mitarbeiter abgelehnt werden, die Kontaktschuld macht es möglich. Dabei ist es doch naheliegend, dass eine Partei Parteimitglieder einstellt, da diese eine größere Identifikation mit der parlamentarischen Parteiarbeit haben als unpolitische Arbeitnehmer. Kein Wunder also, dass das Vorhaben als massiver Eingriff in das freie Mandat und das Parteienprivileg gesehen wird. Kritiker warnen auch davor, dass Kontrolle über politisches Personal de facto zur  Gesinnungskontrolle werden kann und legitime politische Haltungen kriminalisiert werden könnten. Rechtlich läuft gegen die neue Regelung bereits ein Verfahren: Die AfD-Fraktion hat eine Normenkontrollklage vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof angekündigt, weil sie das Gesetz als gezielten Angriff auf ihre Personalausstattung versteht. Der Vorwurf ist naheliegend. So befand Damian Lohr, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion:

„Was hier unter dem Vorwand des Demokratieschutzes beschlossen wurde, ist in Wahrheit ein Angriff auf die Freiheit des Mandats und auf die Gewaltenteilung. Das neue Gesetz lässt staatliche Stellen entscheiden, wer im Parlament arbeiten darf – ein klarer Verfassungsbruch! Wenn das künftig eine Behörde oder der Landtagspräsident entscheidet, ohne gerichtliche Grundlage, ist das der Einstieg in eine politische Gesinnungsprüfung.“

Man kann gespannt sein, ob das Gesetz von den Gerichten kassiert wird oder nicht. Denn die Gerichte sind in Rheinland-Pfalz seit Jahrzehnten SPD-lastig besetzt – zuletzt zeigte sich das anschaulich am Fall der Ludwigshafener Wahlposse. Aber es könnte auch sein, dass die CDU das Gesetz zurückzieht. Im März 2026 wird in dem Bundesland gewählt und die SPD wird ihre Macht an die CDU übergeben müssen.

Wird sogar die reine Parteimitgliedschaft zum Ausschlusskriterium?
In Hessen und Bayern wird derzeit geprüft, ob AfD-Mitglieder aus dem Staatsdienst entfernt werden können, vor allem nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft hat. Auch in Brandenburg hat Ministerpräsident Dietmar Woidke angekündigt, mögliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst zu prüfen – insbesondere, wenn ihre Parteiaktivität klar mit angeblichen „extremistischen“ Bestrebungen verbunden sein könnte. Bei der Bundespolizei gibt es ebenfalls Medienberichte, dass AfD-Mitglieder, die aktiv für die Partei sind, mit disziplinarischen Konsequenzen bis hin zur Entlassung rechnen müssen – zumindest laut einer internen Anweisung. Einzig und allein in Sachsen sieht man das – noch – anders: Das dortige Innenministerium erklärt, dass die bloße AfD-Mitgliedschaft grundsätzlich kein automatisches Hindernis für den Staatsdienst darstellt. Ob die Sachsen dem bundesweiten Druck standhalten werden?

Linksextreme entdecken erneut Thema „Berufsverbote“
Vielleicht könnten den Rechten ausnahmsweise die Linken einen Gefallen tun. Es bildet sich nämlich zunehmend Kritik an den Gesinnungstests – aber von links. Denn die seichten Voraussetzungen für eine Entfernung könnte auch Linke treffen. Insbesondere, wenn in den kommenden Jahren eventuell AfD-Regierungen oder AfD-Mitregierungen an die politische Macht kommen. Denn dann müssten ja nicht einmal Gesetze neu beschlossen werden, sondern nur anders interpretiert werden. Denn wer „Verfassungsfgeind“ ist, bestimmt der Staat. Das sorgt für Grummeln bei der politischen Linken. In Hamburg sind es die üblichen Verdächtigen, die gegen einen Passus im Hamburger Koaltionsvertrag Sturm laufen. Darin wurde vereinbart, dass vor der Einstellung in den öffentlichen Dienst, also auch vor dem Beginn einer Ausbildung, eine „Überprüfung aller Bewerber*innen durch den Verfassungsschutz“ durchgeführt werden soll. Grundlage sei die Resilienz des Staates gegen „Extremisten“ und explizit auch gegen angebliche Verfassungsfeinde. Und Hamburg gilt nun einmal als Dorado für allerlei linke Anhänger von sozialistischen und kommunistischen Phantastereien. So verwundert es nicht, dass der ASTA, einschlägige Gewerkschaften, die DKP, Grüne, VVN-BdA und andere ominöse Gruppen im Hamburger Bündnis gegen Berufsverbote dazu aufrufen, gegen diese „Gesinnungsprüfung“ vorzugehen. Tja, blöd gelaufen, jetzt sitzt das linke Lager im gleichen Boot wie die AfD…

Beitragsbild / Symbolbild und Bild oben: lassedesignen; Bild darunter: nitpicker / beide Shutterstock.com

Abonnieren Sie auch unseren Telegram-Channel unter: https://t.me/Freiburger74Standard

Treten Sie dem Freiburger Standard bei

Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.