Wieder fand am vergangenen Samstag in Freiburg auf dem Platz der Alten Synagoge eine Demonstration gegen die staatlichen Coronamaßnahmen statt. Die BZ berichtete.

Immerhin 570 Personen (trotz gleichzeitiger Großdemonstration in Offenburg!) demonstrierten, obwohl die Abstimmung im Bundestag am 7. April folgendes Ergebnis gebracht hatte:

  • Der Gesetzentwurf der Ampel-Koalition für eine Impfpflicht ab 60 Jahren wurde mit 378 Nein- zu 296 Ja-Stimmen abgelehnt.
  • Der Antrag von CDU/CSU, der vorsah, je nach Infektionslage im Herbst über eine Impfpflicht zu entscheiden, wurde mit 497 Nein- zu 172 Ja-Stimmen verworfen.

Damit wird es in Deutschland derzeit keine allgemeine Impfpflicht, keine Impfberatungspflicht und auch kein Impfregister geben.

Wozu also weiterdemonstrieren? – diese Frage stellt der BZ-Artikel indirekt:

„Auch wenn alle Maßnahmen nun aufgehoben seien, so Wendt, würden sie weiterdemonstrieren, bis alle „Verbrechen“ der letzten Jahre „aufgearbeitet“ seien. Was genau er damit meinte, blieb allerdings vage.“

An dieser Stelle ist es einmal angebracht, Herrn Fritsch von der BZ aufzuklären, dass aufzuarbeitende Verbrechen tatsächlich existieren und in keiner Weise „vage“ zu nennen sind. Hierzu seien drei Punkte genannt:

  1. Die Impfnebenwirkungen und die Übersterblichkeit
  2. Die massenhafte Bestellung von Impfdosen
  3. Die Außerkraftsetzung zahlreicher geltender Gesetze, damit man die sogenannten Covid-Impfstoffe schnell zulassen, vermarkten und verimpften kann

Erstens die Impfnebenwirkungen:

Nachdem der Vorstand der Betriebskrankenkasse ProVita, Andreas Schöfbeck, einen Brandbrief an den Präsidenten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) geschrieben hatte, wurde Schöfbeck am 1. März vom Verwaltungsrat der Krankenkasse fristlos gekündigt.

Er hatte bei einer Auswertung der Abrechnungsdaten der Betriebskrankenkassen eine erschreckend hohe Zahl an Behandlungen wegen Impfnebenwirkungen festgestellt.

„Hochgerechnet auf die Gesamtbevölkerung wären demnach ca. 3 Millionen Menschen in Deutschland von Impfnebenwirkungen betroffen. Das sind zehnmal mehr als in der offiziellen Statistik des Paul-Ehrlich-Institutes,“ klärt ein Bundestagsabgeordneter auf.

Nun einige wenige Impfnebenwirkungen seien hier einmal genannt: Herzmuskelentzündungen, Hirnvenenthrombosen, Lähmungen, gravierende Hautausschläge, Erblindungen…

Worüber die Medien konsequent schweigen, ist die Tatsache, dass es eine aktuelle Übersterblichkeit (Corona unabhängig) gibt, die 2021 mit der Verabreichung der sogenannten Corona-Impfstoffe begonnen hat. Hierzu schaue man sich einmal das Video an, in dem eine Landauer Bestattungsunternehmerin spricht.

Zweitens die massenhafte Bestellung von Impfdosen:

Die Bundesregierung hat für 12,5 Milliarden Euro Steuergeld verbindlich Impfstoffe bestellt.

„Insgesamt 663,9 Millionen Impfstoffdosen wurden bestellt, davon 327,2 Millionen Dosen für das gerade begonnene Jahr 2022. Damit könnte die gesamte Bevölkerung Deutschlands, vom Neugeborenen bis zum Greis, bis Ende dieses Jahres ganze acht Mal geimpft werden (bzw. zweimal geimpft und zwölfmal geboostert, denn bei letzterem wird nur die halbe Dosis verwendet).

Um genau zu sein: Nicht Deutschland hat diese Bestellungen aufgegeben, sondern unsere Regierung hat das an die sogenannte Impfstoffinitiative der Europäischen Kommission delegiert. Und die Chefin der Europäischen Kommission ist bekanntermaßen Ursula von der Leyen, die schon als Verteidigungsministerin ihre Deals mit Beraterkonzernen per SMS verhandelte und das jetzt auch mit dem Chef des Pharmakonzerns Pfizer so tat. Damals hat sie „aus Versehen“ diese SMS gelöscht, jetzt weigert sie sich einfach, sie an das EU-Parlament herauszugeben.

Selbstverständlich hat das alles nichts damit zu tun, dass Herr von der Leyen Medizinischer Direktor eines amerikanischen Pharmaunternehmens ist, das Gentherapien entwickelt und bei der mRNA-Forschung groß im Geschäft ist. Genauso wie damals die zweifelhafte Vergabe von Beraterverträgen natürlich auch nicht dazu geführt hat, dass von der Leyen junior Associate bei McKinsey in San Francisco wurde.“

Mit Ironie nimmt man es auch als Abgeordneter leichter.

Dass keine Langzeitstudien über die Impfstoffe existieren, hat die verantwortlichen Politiker zu keinem Zeitpunkt interessiert.

 

Drittens der größte Skandal: Auf allen Ebenen wurde geltendes Recht außer Kraft gesetzt.

„Heimlich, still und leise und im Windschatten weltweiter Krisen hat die Bundesregierung langjährige medizinische Praktiken in Form von Gesetzen und Verordnungen was Arzneimittel anbelangt, abgeschafft.

Um die schnelle Implementierung der sogenannten Covid-19-Impfstoffe zu ermöglichen, wurde eine neue Verordnung mit dem Namen “Medizinischer Bedarf Versorgungssicherungsstellungsverordnung (MedBVSV“) erlassen und damit viele bisher gängige und bewährte Paragraphen außer Kraft gesetzt. §3 Abs. 1 und § 4 der MedBVSV beziehen sich auf die Covid-19-Impfstoffe und begraben damit folgende Gesetze und Verordnungen des Arzneimittelgesetzes, des Transfusionsgesetzes und der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV).“

Diese Paragraphen wurden bzgl. der sog. Covid-Impfstoffe gestrichen:

  • 8 Abs. 3 AMG Verbot des In-Verkehr-Bringen abgelaufener Arzneimittel: Abgelaufene Covid-19-Impfstoffe dürfen aber nach wie vor verabreicht werden und sind auch im Verkehr.
  • 10 AMG Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel: Covid-19-Impfstoffe müssen nicht gekennzeichnet werden.
  • 11 AMG Packungsbeilage: Covid-19-Impfstoffe benötigen keine Packungsbeilage.
  • 11a AMG Fachinformation: Covid-19-Impfstoffe benötigen auch keine Fachinformation.
  • 21 AMG Zulassungspflicht: Covid-19-Impfstoffe können problemlos auch ohne jegliche Zulassung in den Verkehr gebracht werden.
  • 32 AMG Staatliche Chargenprüfung: Covid-19-Impfstoffe dürfen auch ohne eine staatliche Chargenprüfung in den Verkehr gebracht werden.
  • 43 AMG Apothekenpflicht: Covid-19-Impfstoffe dürfen unter Umgehung der Apotheken in den Verkehr gebracht werden.
  • 47 AMG Vertriebswege: Covid-19-Impfstoffe dürfen unter kompletter Umgehung der gängigen Vertriebswege wie Großhandel, Apotheke, Arzt, Patient in den regulären Verkehr gebracht werden.
  • 72 Abs.1 und 4 AMG Einfuhrerlaubnis: Covid-19-Impfstoffe dürfen ohne eine Einfuhrerlaubnis nach Deutschland importiert werden.
  • 72a Abs. 1 AMG Zertifikate für die Einfuhr: Covid-19-Impfstoffe dürfen auch ohne Einfuhrzertifikate nach Deutschland gebracht werden.
  • 72b Abs. 1 und 2 AMG Einfuhrerlaubnis für Gewebe: Gewebe, die der Behandlung oder Vorbeugung von Covid-19 dienen, dürfen ohne Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden.
  • 72c Abs. 1 AMG Einmalige Einfuhr von Gewebe: Die einmalige Einfuhr von Gewebe, die der Behandlung oder Vorbeugung von Covid-19 dienen, dürfen ohne jegliche Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden.
  • 73a AMG Ausfuhr: Und auch die Ausfuhr von Covid-19-Impfstoffen aus Deutschland bedarf keiner Genehmigung.
  • 78 AMG Preise: Preise für Covid-19-Impfstoffe können frei bestimmt werden (Monopol- und Patentgefahr).
  • 84 AMG Gefährdungshaftung: Ärzte und Apotheker haften für die Verabreichung und Folgen der Covid-19-Impfstoffe nicht.
  • 94 AMG Deckungsvorsorge Hersteller haften für das Inverkehrbringen ihrer Covid-19-Impfstoffe nicht (was ja bereits bekannt war).
  • 4a Absatz 1 AM-HandelsV Abgabe nur durch berechtigte Betriebe: Covid-19-Impfstoffe dürfen an jeden ausgeliefert und abgegeben werden.
  • 6 Absatz 1 AM-HandelsV Auslieferung nur an Betriebe mit Erlaubnis: Auch hier: Covid-19-Impfstoffe dürfen an jeden ausgeliefert werden. Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich.
  • 4 §7 TFG Anforderung an die Spendeneinrichtung/Anforderungen zur Entnahme der Spende und §5 Absatz 1 Satz 2 TFG Auswahl der spendenden Personen: Personen, die mit einem Corona-Impfstoff geimpft wurden, dürfen Blut spenden.

So veröffentlichte der Gründer der Partei DieBasis, Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich, auf Telegram. Man kann dies alles überprüfen unter Link 1, Link2, Link3.

Wer wundert sich nach diesen Ausführungen noch…

dass Malte Wendt eine Aufklärung der „Verbrechen“ – manche nennen sie auch Jahrhundertverbrechen – gefordert hat? Nichts ist hier vage!

Auch wenn die allgemeine Impfpflicht derzeit abgewendet werden konnte, gilt nach wie vor die einrichtungsbezogene Impfpflicht, es gelten diverse „Coronaschutzmaßnahmen“ und die damit einhergehenden „Infektionsschutzgesetze“, die man dringend beseitigen muss. Vor allem ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht abzuschaffen! Sie treibt das Pflegesystem in den Kollaps, ist unverhältnismäßig und sehr schädlich.

Liebe Demonstranten, lasst euch bitte euren friedlichen und vor allem bestimmenden Widerstand niemals nehmen!

 

m_

Bild: m_

Video: telegram vom 19.03.2022

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